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13. Juli 2015

Hautkrebs-Screening – Untersuchung bei Haus- und Hautärzten

Seit Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Über 13 Millionen Versicherte haben seit der Einführung  bereits an der Untersuchung teilgenommen. Mittlerweile zahlen viele Krankenkassen diesen bewährten Haut-Check auch für die unter 35-Jährigen. Um den Kampf gegen die Hautkrebsarten aufzunehmen, mahnt der Verband der rheinland-pfälzischen Dermatologen an, dass die Screenings standardisiert und vollständig durchgeführt werden müssen. Und bei Verdacht darf das Zweitscreening nicht vergessen werden.

Service

Lesefassung

Sprecherin: In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2014 340.000 Hautkrebs-Sscreenings von Haus- und Hautärzten durchgeführt. Für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren zahlen die Krankenkassen alle zwei Jahre solch ein Screening. Doch auch die Zahl von Patienten unter 35 Jahren, die zum Hautkrebsscreening gehen, nimmt zu. Knapp 10.000 waren es in Rheinland-Pfalz im letzten Jahr. Hautkrebs-Screening bietet die Möglichkeit, Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen und die Heilungschancen dadurch drastisch zu verbessern. Es ist verhältnismäßig einfach, da sich Hauttumoren mit bloßem Auge erkennen lassen. Jeder Allgemeinmediziner oder Facharzt für Hautkrankheiten kann das Screening machen, wenn er einen entsprechenden Einführungskurs besucht hat.

Dr. Ralph von Kiedrowski | Landesvorsitzender RLP der Deutschen Dermatologen e. V.: Die Ausbildung selbst ist letztlich, dass man einen groben Überblick über die Screeningmethode selbst gibt. Es ist also sicherlich nichts, was eine hautfachärztliche Ausbildung über fünf Jahre ergänzt oder ersetzt, aber es soll einen Überblick bringen. Es ist ja auch nur ein Screening, das heißt eine Suchmethode, kein diagnostisches Verfahren.

Arzt: Ist Ihnen etwas aufgefallen?

Patientin: Nein, nicht wirklich.

Arzt: Gut. Sie schauen auf den Arm, wir gucken Sie dann von Kopf bis Fuß an.

Dr. Ralph von Kiedrowski | Landesvorsitzender RLP der Deutschen Dermatologen e. V.: Und dann ist es ja standardisiert, dass man am Kopf beginnt, die Haare durchsucht, ob da Veränderungen sind. Dort würde man zum Beispiel einen schwarzen Hautkrebs finden können.

Arzt: Hier haben Sie ein ganz kleines Mal auf der Kopfhaut. Das nächste wäre dann, dass wir den übrigen Körper untersuchen. Dazu ziehen Sie sich bitte ganz aus. Unterhose können Sie zunächst anlassen.

Dr. Ralph von Kiedrowski | Landesvorsitzender RLP der Deutschen Dermatologen e. V.: Danach geht man dann am Körper entlang, über die Arme, Oberkörper, vorne und hinten, Gesäß, Genital, Beine, Fußsohle, Zwischenzehräume. Wenn man an die entsprechenden Intimregionen kommt, ist das Kleidungsstück dann auch beiseite zu nehmen oder nochmal auszuziehen.

Sprecherin: Wenn Auffälligkeiten entdeckt werden, dann erfolgt der nächste Schritt. Für den Hausarzt bedeutet das, der Dermatologe muss eingeschaltet werden.

Dr. Ralph von Kiedrowski | Landesvorsitzender RLP der Deutschen Dermatologen e. V.: Da hat die Vergangenheit gezeigt, dass es letztendlich viel weniger solcher Zweitscreenings gibt als ursprünglich rein rechnerisch vermutet. Aber es wäre wichtig, die Zweitbegutachtung durchführen zu lassen. Falsch wäre, wenn man das Screening in dem Punkt beendet und selbst kurativ tätig wird. Dann verlässt man das Screeningprogramm, dürfte eigentlich sogar die Abrechnungsziffer gar nicht anwenden, denn die Selbstdiagnositik oder das Selbstoperieren oder aus dem Erstscreening heraus als Allgemeinmediziner eine Operation veranlassen, das ist in dem Modell so nicht vorgesehen.

Sprecherin: Für den Vorsitzenden der rheinland-pfälzischen Dermatologen ist vor allem die Zusammenarbeit von Haus- und Hautärzten bei der Hautkrebsvorsorge wichtig.

Dr. Ralph von Kiedrowski | Landesvorsitzender RLP der Deutschen Dermatologen e. V.: Man muss eigentlich zwei Dinge mit den zusammenarbeitenden Kollegen absprechen. Nämlich: Wie kommt der Patient, der durch das hausärztliche Screening ein Zweitscreening benötigt, möglichst schnell zu diesem Termin? Das müssen gar nicht die Ärzte regeln. Ich glaube, das geht ganz gut auf der Mitarbeiterebene, dass man vielleicht durch die eigene hausärztliche Praxis bei dem entsprechenden Kollegen in der Region diesen Patienten zum Zweitscreening anmeldet.

Sprecherin: Gerade bei Hautkrebs lohnt es sich, früh zu therapieren. Mittlerweile können daher auch viele Versicherte unter 35 Jahren das Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Screenings muss aufhören.

Dr. Ralph von Kiedrowski | Landesvorsitzender RLP der Deutschen Dermatologen e. V.: Da wird sehr viel zum Teil auch wegen mangelndem Sachverstand eher wieder Verunsicherung erzeugt. Und wir wissen ja, dass jetzt nach acht Jahren noch nicht alle Patienten überhaupt über dieses Screening informiert sind. Auch da müsste sich etwas verbessern, denn wir haben gerade bei denen, die nicht zum Screening gehen, letztlich auch die Patienten, die in ihren Krankheitsverläufen die Statistik eher negativ beeinflussen.

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