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Belegärztliche Tätigkeit

Eine Belegärztin oder ein Belegarzt ist vertragsärztlich niedergelassen und besitzt die Berechtigung, die Patientinnen und Patienten bei Bedarf voll- oder teilstationär zu behandeln. Das Krankenhaus stellt die dafür nötigen Dienste, Mittel und Einrichtungen zur Verfügung. Die belegärztlichen Leistungen vergütet die KV.

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27. April 2024