Direkt zum Inhalt

Materialien

Rechtsnormen

Leitfäden

Die Hygieneleitfäden des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte dienen als Unterstützungs- und Serviceangebot für das praxisinterne Hygienemanagement. Sie finden darin die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie einhalten müssen, aber auch viele konkrete Umsetzungsvorschläge für die Praxis.

Das RKI gibt regelmäßig aktualisierte Leitlinien heraus, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention  (KRINKO) entwickelt werden und als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dienen.

Selbstüberprüfung der Arztpraxis

Mit dem Erhebungsbogen "Hygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo in der Arztpraxis" besteht die Möglichkeit, einen Überblick über den Umsetzungsstand von Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu bekommen.

Der Online-Test "Mein PraxisCheck" ist ein kostenloses Serviceangebot als Hilfestellung der KBV speziell für Niedergelassene und Praxisteams. Es handelt sich weder um eine Kontrolle noch um eine Wissensprüfung.

Mustervorlagen

Die vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte entwickelten Musterhygienepläne bieten eine wertvolle Unterstützung zum Erstellen des praxisinternen Hygieneplans. Dies gilt auch für psychotherapeutische Praxen.

Die Mustervorlagen sind als Word-Versionen im geschützten Mitgliederbereich der KV RLP abrufbar – dies unter dem Menüpunkt Downloads > Vorlagen. Sie müssen diese für Ihre Praxis dann anpassen. Unser Service-Center stellt Ihnen die allgemeinen Word-Versionen auch gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Tipps

Medizinische Handwaschplätze

Über die Hände des medizinischen Personals können Infektionskrankheiten übertragen werden. Deshalb sollte der Handwaschplatz in Ihrer Arztpraxis leicht erreichbar und fachkundig ausgestattet sein. An Handwaschplätzen, die von Personen mit direktem Patientenkontakt genutzt werden oder die sich in kritischen Bereichen befinden, müssen die Spender handkontaktlos zu betätigen sein.

Kriterien eines idealen Handwaschplatzes

  • wandmontierte Spender für Händedesinfektionsmittel ohne Handkontakt, bedienbar verlängerte Hebelarmatur zur handkontaktlosen Bedienung

  • wandmontierte Spender für Handwaschpräparate ohne Handkontakt, bedienbar verlängerte Hebelarmatur zur handkontaktlosen Bedienung

  • Zulauf für fließend warmes und kaltes Wasser

  • Waschbecken ohne Überlauf, als Perlatoreinsatz möglichst auf Siebeinsätze verzichten

  • Spender für Einmalhandtücher (idealerweise wandmontiert)

  • gegebenenfalls Spender oder Tube für Hautpflege und Hautschutzmittel

  • Sammelbehälter für gebrauchte Einmalhandtücher

  • falls Arbeitsflächen für aseptische Arbeiten an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann.

Perlatoren und Wasserstrahlregler sind aufgrund von Kalkablagerungen in regelmäßigen Abständen zu reinigen bzw. zu entkalken. Kleiner Tipp: Halten Sie die Reinigungsdaten in Ihrem Hygieneplan fest. Vermeiden Sie außerdem die Entstehung erregerhaltiger Aerosole aus dem Siphon, indem Sie den Wasserstrahl nicht direkt in den Siphon bzw. auf den Abfluss ausrichten. Hinweis: Stückseifen und Handtücher zum Mehrfachgebrauch sind unzulässig.

In diesen Räumen müssen Handwaschplätze vorhanden sein

  • in Räumen oder in der Nähe von Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen durchgeführt werden

  • in Räumen, die zur Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen

  • in unreinen Arbeitsbereichen bzw. in deren Nähe

Anforderungen an die Spender für Händedesinfektionsmittel und für Handwaschpräparate

Verwenden Sie idealerweise bei Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmitteln Einmalgebinde bzw. Einmalcontainer und dokumentieren Sie das Anbruch- und Ablaufdatum auf dem Desinfektionsmittelbehälter oder separat. Bei der Nutzung von Seifenspendern ist die Verwendung von Einmalpumpen am Gebinde, die mit dem leeren Gebinde entsorgt werden, zu empfehlen. Die Spender müssen so betrieben und gewartet werden, dass eine mikrobielle Kontamination des Pumpkopfes vermieden wird.

Tipp

Verwenden Sie zur Händedesinfektion ein VAH-gelistetes Mittel auf Wirkstoffbasis von Alkoholen.

Weiterführende Links

Hygienerelevante Praxisbereiche

Sicher mit Medizinprodukten umgehen

Arztpraxen müssen umsichtig vorgehen, wenn sie Medizinprodukte einsetzen. Medizinprodukte sind Produkte zur medizinischen Zweckbestimmung, die von der Herstellerin bzw. vom Hersteller für die Anwendung am Menschen bestimmt sind. Hierzu gehören Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, einschließlich der Software, die für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzt wird. Verantwortlich für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten in der eigenen Praxis ist immer die Leitung. Medizinprodukte in der Arztpraxis sind beispielsweise:

  • medizinisch-technische Geräte (diagnostisches Ultraschallgerät, Defibrillator, EKG-Gerät usw.),
  • chirurgische Instrumente (Schere, Pinzette, Nadelhalter usw.),
  • medizinische Hilfsmittel (Verbandmittel, Hörgeräte, Gehhilfen usw.),
  • Implantate (Herzschrittmacher, künstliche Hüft-, Knie- oder Schultergelenke usw.),
  • In-vitro-Diagnostika (Laborgeräte usw.).

Allgemeine Pflichten

Die Praxisleitung muss Maßnahmen treffen, um ein sicheres und ordnungsgemäßes Anwenden aller Medizinprodukte in der Praxis zu gewährleisten. Grundvoraussetzungen für jegliche Anwendung von Medizinprodukten sind:

  • Medizinprodukte dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung angewendet werden.
  • Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben.

Gebrauchsanweisungen sowie sonstige Herstellerinformationen sind so aufzubewahren, dass sie für Anwenderinnen und Anwender jederzeit zugänglich sind.

Anforderungen

Für alle Medizinprodukte, die in einer Einrichtung zum Einsatz kommen, besteht eine grundsätzliche Einweisungspflicht. Zudem muss sich die Anwenderin bzw. der Anwender vor jeder Nutzung eines Medizinprodukts von seiner Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand überzeugen und die Gebrauchsanweisung sowie die sonstigen beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweise beachten. Das gilt auch für zur Anwendung miteinander verbundener Medizinprodukte sowie Zubehör einschließlich Software und andere Gegenstände. Diese Sicherheitsprüfung der Anwenderin bzw. des Anwenders vor Ingebrauchnahme erfolgt in der Regel durch eine Sichtprüfung. Unter Berücksichtigung der Angaben der Herstellerin bzw. des Herstellers sind Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen, etwa Wartungen und Inspektionen/Prüfungen.

Dokumentation und Prüfungen bestimmter Medizinprodukte nach MPBetreibV

Um in der Praxis ein sicheres Betreiben und Anwenden aller Medizinprodukte gewährleisten zu können, sind konkrete Anforderungen einzuhalten. Dabei wird zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Medizinprodukte und erweiterten Anforderungen für bestimmte Medizinprodukte unterschieden. Diese Anforderungen ergeben sich aus

  • der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
  • der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV)
  • sowie den Herstellerangaben, dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften.

Was tun bei Nadelstichverletzungen?

Trotz umfassender präventiver Schutzmaßnahmen gehören Nadelstichverletzungen zu den häufigsten Verletzungen im Gesundheitswesen. Denn hierbei besteht die Gefahr, dass im Blut vorhandene Krankheitserreger wie zum Beispiel Hepatitis-B- und -C-Viren oder HIV übertragen werden und ernstzunehmende Erkrankungen hervorrufen.

Nadelstichverletzungen sind Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente wie Kanülen, Lanzetten und Skalpelle, die mit fremdem Blut oder anderer fremder Körperflüssigkeit verunreinigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wunde blutet oder nicht.

Häufige Ursachen

  • Medizinprodukte kommen ohne passende Sicherheitsgeräte zum Einsatz.

  • Instrumente werden nach dem Gebrauch nicht unmittelbar entsorgt.

  • Die Entsorgungsbehälter sind generell ungeeignet, mangelhaft, überfüllt oder in nicht ausreichender Anzahl vorhanden.

  • Aufgrund von Hektik erfolgt eine falsche Bedienung.

  • Sicherheitsmechanismen von Geräten sind manipuliert oder außer Kraft gesetzt.

Ein wesentlicher Aspekt beim Schutz vor Nadelstichverletzungen ist auch, dass Kanülen nach Gebrauch nicht in die Schutzkappe zurückgesteckt werden (Recapping).

Was ist bei Unfällen zu tun?

In einem Leitfaden zum Vorgehen bei potenziell infektiösen Verletzungen oder Kontaminationen beschreibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) detailliert, wie im konkreten Fall zügig und sachgerecht reagiert werden muss.

Diese Sofortmaßnahmen können helfen:  

Verletzung mit offener Wunde

  • Blutung anregen, aber nicht drücken

  • intensive Desinfektion

Kontamination der Haut

  • intensive Desinfektion

Kontamination der Schleimhäute oder des Auges:

  • intensive Spülung mit nächstmöglich Erreichbarem wie Wasser oder einer isotonischen Kochsalzlösung. Dabei sollte der Tränen-Nasen-Gang durch Druck auf den inneren Augenwinkel mit dem Finger verschlossen werden.

  • bei Spritzern in die Mundhöhle: ausspucken, fünfmal mit ca. 20 Milliliter Antiseptikum kurz spülen (15 Sekunden hin- und herbewegen) und ausspucken

Nach einer Nadelstichverletzung sollte die betroffene Person schnellstmöglich einer Durchgangsärztin bzw. einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Diese bzw. dieser leitet dann die notwendigen Untersuchungen ein und berät auch über die Post-Expositions-Prophylaxe bzw. veranlasst diese gegebenenfalls. Auch das weitere Vorgehen wie zum Beispiel mögliche Nachsorgeuntersuchungen werden besprochen. Darüber hinaus meldet die Durchgangsärztin bzw. der Durchgangsarzt den Unfall an die BGW.  Der (durchgangs-) ärztliche Bericht oder die Unfallanzeige muss an die zuständige Versicherung gesendet werden. Dies kann durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt oder durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber erfolgen.

Wichtig: Jede Nadelstichverletzung muss gemeldet werden. Es besteht Meldepflicht.

Weiterführende Dokumente und Links

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
03. Juni 2023