KV-Normen
KV RLP
Abrechnung
Anerkennung von Praxisnetzen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Assistenz
- Richtlinie zur Genehmigung der Tätigkeit als Assistent in der vertragsärztlichen Versorgung der KV RLP | ab 1. Januar 2019pdf, 217 KB
- Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes nach Absolvierung der für ein Fachgespräch erforderlichen Weiterbildungszeiten bis zur Sitzung des Zulassungsausschusses in der vertragsärztlichen Versorgung | Assistenten-Richtliniepdf, 50 KB
- Antrag auf Genehmigung der Tätigkeit als Assistent zum Kennenlernen und zur Einarbeitung in der vertragsärztlichen Versorgung der KV RLP | Assistenten-Richtlinie pdf, 58 KB
- Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten bei berufspolitischer | wissenschaftlicher Tätigkeitpdf, 53 KB
Disziplinarverfahren
- Disziplinarordnung der KV RLPpdf, 62 KB
Famulatur
Förderung der Fort- und Weiterbildung
Allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung gemäß § 75a SGB V
Bis 5.400 Euro pro Monat
Hinweis
Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,66 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin).
Fachärztliche Weiterbildung
Bis 2.700 Euro pro Monat
Ärztliche und psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung
Bis 2.500 Euro pro Maßnahme
Hauptsatzung
- Hauptsatzung der KV RLPpdf, 184 KB
Qualitätszirkel
- Qualitätszirkel-Leitlinie der KV RLPpdf, 103 KB
Sicherstellungsfonds
Strukturfonds
Hintergrund
Zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung hat die KV RLP nach Maßgabe des § 105 Absatz 1a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Finanzierung von Fördermaßnahmen einen Strukturfonds zu bilden. Die gesetzgebende Instanz bezweckt hiermit eine langfristige Verbesserung der Versorgungssituation vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Förderrichtlinie
Bericht
Aufteilung der Fördermittel
Zulassung/Praxisübernahme, Anstellung, Errichtung von Nebenbetriebsstätten
- Eine Niederlassung/Praxisübernahme wird mit 39.000 Euro (voller Versorgungsauftrag) oder 19.500 Euro (hälftiger Versorgungsauftrag) gefördert.
- Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro erhalten.
- Die Förderung von Anstellungen erfolgt, je nach Tätigkeitsumfang der angestellten Ärztin bzw. des angestellten Arztes, mit bis zu 650 Euro monatlich für längstens fünf Jahre.
- Die Fördergebiete werden jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KV RLP festgelegt.
Antrag
Fachgebiete
- Übersicht | ab 1. Januar 2024pdf, 26 KB
- Übersicht | ab 1. Juli 2023pdf, 24 KB
- Augenärzte | Kartepdf, 326 KB
- Hausärzte | Kartepdf, 455 KB
- Hautärzte | Kartepdf, 354 KB
- HNO-Ärzte | Kartepdf, 357 KB
- Kinder- und Jugendlichenpsychiater | Kartepdf, 173 KB
- Kinderärzte | Kartepdf, 371 KB
- Nervenärzte | Kartepdf, 364 KB
- Urologen | Kartepdf, 327 KB
Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung
Der Erwerb der Zusatzweiterbildung wird einmalig mit 500 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz.
Kurs psychosomatische Grundversorgung
Die KV RLP fördert die Teilnahme an der 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese obligatorisch für den Erwerb eines Facharzttitels zu absolvieren ist, mit einmalig 1.000 Euro.
Antrag
Akademische Lehrpraxen in Rheinland-Pfalz
Akademische Lehrpraxen können für die Betreuung eines Studierenden eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro je PJ-Tertial erhalten, sofern keine anderweitige Förderung des PJ erfolgt.
Antrag
Wahl der Vertreterversammlung
- Wahlordnung der KV RLPpdf, 125 KB