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KV-Normen

KV RLP

Abrechnung

Anerkennung von Praxisnetzen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Assistenz

Disziplinarverfahren

Famulatur

Fort- und Weiterbildung

Allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Bis 5.400 Euro pro Monat

Hinweis

Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,66 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin).

Fachärztliche Weiterbildung

Ärztliche und psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung

Hauptsatzung

Qualitätszirkel

Sicherstellungsfonds

Strukturfonds

Hintergrund

Zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung hat die KV RLP nach Maßgabe des § 105 Absatz 1a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Finanzierung von Fördermaßnahmen einen Strukturfonds zu bilden. Die gesetzgebende Instanz bezweckt hiermit eine langfristige Verbesserung der Versorgungssituation vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Die KV RLP fördert bereits seit 2016 Niederlassungen bzw. Praxisübernahmen, Anstellungen und die Errichtung von Nebenbetriebsstätten in ausgewiesenen Fördergebieten. Seit 2019 können zusätzlich Einrichtungen der KV RLP, die Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung, Kurskosten der psychosomatischen Grundversorgung und akademische Lehrpraxen gefördert werden.

Aufteilung der Fördermittel

Zulassung/Praxisübernahme, Anstellung, Errichtung von Nebenbetriebsstätten

Seit Gründung des Strukturfonds und Inkrafttreten der Förderrichtlinie Strukturfonds Anfang 2016 hat sich die finanzielle Unterstützung für Praxisneugründungen, -übernahmen, Errichtung von Zweigpraxen und Anstellung von Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ausgewiesenen Fördergebieten bewährt. Es kam mit Hilfe des Strukturfonds zu einer Vielzahl von Zulassungen und Anstellungen. Dadurch hat sich die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verjüngt, der Nachbesetzungsbedarf ist zurückgegangen und auch die Entfernung zur nächsten Praxis wurde in einigen Fördergebieten gesenkt.

Eine Niederlassung/Praxisübernahme wird mit 39.000 Euro (voller Versorgungsauftrag) oder 19.500 Euro (hälftiger Versorgungsauftrag) gefördert. Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro erhalten. Die Förderung von Anstellungen erfolgt, je nach Tätigkeitsumfang der angestellten Ärztin bzw. s angestellten Arztes, mit bis zu 650 Euro monatlich für längstens fünf Jahre. Die Fördergebiete werden jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KV RLP festgelegt.

Fachgebiete

Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung

Um einen Anreiz für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz zu schaffen, die Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung zu absolvieren, wird diese durch die KV RLP bezuschusst. Der Erwerb der Zusatzweiterbildung wird einmalig mit 500 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz.

Kurs psychosomatische Grundversorgung

Die KV RLP fördert die Teilnahme an der 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese obligatorisch für den Erwerb eines Facharzttitels zu absolvieren ist, mit einmalig 1.000 Euro.

Akademische Lehrpraxen in Rheinland-Pfalz

Akademische Lehrpraxen können für die Betreuung eines Studierenden eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro je PJ-Tertial erhalten, sofern keine anderweitige Förderung des PJ erfolgt.

Wahl der Vertreterversammlung

KBV

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03. Juni 2023