Direkt zum Inhalt

Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.

Aufgaben

Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Zulassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren sowie über die Ermächtigung von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten wie auch Institutionen im Land.

Dazu bestimmt er, ob bestimmte Kooperationsformen möglich sind, eine Zulassung entzogen oder eine Ermächtigung widerrufen werden muss. In seinen Entscheidungen ist der Zulassungsausschuss an die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs sowie an die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte gebunden.

Der Zulassungsausschuss ist für den Bezirk der KV RLP zuständig.

Zusammensetzung

Der Zulassungsausschuss besteht in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft sowie der Krankenkassen. In Angelegenheiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie von überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten wird die Hälfte der Ärzteschaft durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ersetzt.

Unter den Vertretenden der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten muss mindestens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein. Die Mitgliederzahl steigt bei Psychotherapie-Angelegenheiten von sechs auf acht Mitglieder.

Organisation

Die Sitzungen des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz finden in Mainz statt und werden nach thematischen Schwerpunkten gegliedert:

  • Ermächtigungen | Sonderbedarfe | Nachbesetzungsverfahren
  • Zulassungen | Anstellungen (einschließlich MVZ)
  • Psychotherapie-Angelegenheiten

Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz ist bei der KV RLP angesiedelt.

Berufshaftpflicht
Jetzt Versicherungsnachweis einreichen.

Wer vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch arbeiten will, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. So steht es im Gesetz. Bis zum 20. Juli muss der Zulassungsausschuss von allen Praxen einen Versicherungsnachweis anfordern. Hat die Versicherung die Bescheinigung bereits ausgestellt, sollte sie direkt eingereicht werden. Spätestens aber nach schriftlicher Benachrichtigung des Zulassungsausschusses tickt die Uhr. Liegt ihm der Nachweis nämlich nicht fristgerecht vor, drohen gesetzliche Sanktionen. mehr lesen

Anschrift

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

Sitzungstermine

Die Sitzungstermine sind festgelegt. Terminänderungen sind möglich.

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
06. Juni 2023