Zulassungsausschuss
Der Zulassungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Zulassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren sowie über die Ermächtigung von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten wie auch Institutionen im Land.
Dazu bestimmt er, ob bestimmte Kooperationsformen möglich sind, eine Zulassung entzogen oder eine Ermächtigung widerrufen werden muss. In seinen Entscheidungen ist der Zulassungsausschuss an die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs sowie an die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte gebunden.
Der Zulassungsausschuss ist für den Bezirk der KV RLP zuständig.
Zusammensetzung
Der Zulassungsausschuss besteht in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft sowie der Krankenkassen. In Angelegenheiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie von überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten wird die Hälfte der Ärzteschaft durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ersetzt.
Unter den Vertretenden der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten muss mindestens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sein. Die Mitgliederzahl steigt bei Psychotherapie-Angelegenheiten von sechs auf acht Mitglieder.
Organisation
Die Sitzungen des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz finden in Mainz statt und werden nach thematischen Schwerpunkten gegliedert:
- Ermächtigungen | Sonderbedarfe | Nachbesetzungsverfahren
- Zulassungen | Anstellungen (einschließlich MVZ)
- Psychotherapie-Angelegenheiten
Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz ist bei der KV RLP angesiedelt.
Berufshaftpflicht
Jetzt Versicherungsnachweis einreichen.
Wer vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch arbeiten will, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. So steht es im Gesetz. Bis zum 20. Juli muss der Zulassungsausschuss von allen Praxen einen Versicherungsnachweis anfordern. Hat die Versicherung die Bescheinigung bereits ausgestellt, sollte sie direkt eingereicht werden. Spätestens aber nach schriftlicher Benachrichtigung des Zulassungsausschusses tickt die Uhr. Liegt ihm der Nachweis nämlich nicht fristgerecht vor, drohen gesetzliche Sanktionen. mehr lesen
Anschrift
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Sitzungstermine
Die Sitzungstermine sind festgelegt. Terminänderungen sind möglich.