Heilmittel
Definition
- physikalische Therapie
- podologische Therapie
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Ergotherapie
- Ernährungstherapie
Materialien
Heilmittel-Richtlinie ab 1. Januar 2021
- KV RLP: Frage-Antwort-Katalog zur seit 1. Januar 2021 gültigen Heilmittel-Richtliniepdf, 150 KB
- KBV: Heilmittelbroschüre inklusive Heilmittelkatalog und Diagnoselistenpdf, 419 KB
- KBV-Praxiswissen: "Heilmittel – Alles Wichtige zur Verordnung – Die neuen Regelungen, das neue Formular, Beispiele aus der Praxis"pdf, 1,65 MB
Weiterführende Links
Newsletter KV INFO: "Neue Serviceangebote der KBV zur Heilmittelrichtlinie"
Heilmittel-Diagnoseliste: Besonderer Verordnungsbedarf/langfristiger Bedarf
Bei Erkrankungen die schwere dauerhafte funktionelle oder strukturelle Schädigungen aufweisen und nicht auf der Diagnoseliste aufgeführt sind, besteht für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einen langfristigen Heilmittelbedarf bei der zuständigen Krankenkassen zu beantragen. Ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht, wenn die Behandlung über ein Jahr benötigt wird.
Zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Patienteninformation bereitgestellt.
Patienteninformation: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs | G-BA
Ausfüllhinweise
Heilmittel-Vereinbarung
Heilmittelpreise
Der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände haben sich auf bundesweit einheitliche Preise für Heilmittel verständigt. Somit gilt ab dem 1. Juli 2019 für jedes Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebietes vereinbart worden ist.