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Kampagne
"WIR SEHEN SCHWARZ – FÜR DIE ZUKUNFT UNSERER PRAXEN!"

Immer mehr vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen sind in ihrer Existenz gefährdet. Anlass dafür sind falsche politische Weichenstellungen auf Bundesebene, die phasenweise hohe Inflation und die damit verbundenen massiven Kostensteigerungen. Die ambulante Patientenversorgung ist akut in Gefahr, denn es drohen dauerhafte Praxisschließungen, lange Wartezeiten und zunehmende Versorgungslücken.

Das plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

März 2024: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat im Januar 2024 erstmals auf die Forderungen der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft angesichts der Protestaktionen in den vergangenen beiden Jahren reagiert. Ergebnis ist ein Maßnahmenpaket, das in zwei Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzen (GVSG I und II) münden soll. Ein konkreter Referentenentwurf liegt bislang noch nicht vor. Das sind die für die ambulante Versorgung wichtigsten geplanten Punkte – mit Stimmen aus den ärztlichen und psychotherapeutischen Verbänden: mehr lesen

Schon über 1 Milliarde Euro Zwangsrabatt
Und die Uhr tickt weiter!

Die Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen im GKV-System bringen volle Leistung. Doch die Budgetierung verhindert, dass sie für ihre Arbeit auch voll entlohnt werden. Ein Teil der durchgeführten Behandlungen bleibt unbezahlt. Allein in Rheinland-Pfalz beläuft sich dieser gesetzlich verankerte Zwangsrabatt auf durchschnittlich rund 183.000 Euro pro Tag. Der finanzielle Schaden für die Praxen im Land ist gewaltig: Am 26. Dezember 2023 hat das Defizit die alarmierende Marke von 1 Milliarde Euro geknackt. Und die Uhr tickt weiter!

*Hochrechnung auf Basis der KV RLP-Abrechnungsdaten, Jahre 2009 (EBM-Reform) – 2022
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Budgetierung – darum geht's

Das bewegt uns

Praxen unter wachsendem Kostendruck

Viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden ihre Praxen unter den gegebenen Bedingungen nicht länger kostendeckend führen können. Die Energiekosten und die phasenweise hohe Inflationsrate treiben die Ausgaben auch hier massiv in die Höhe. Hinzu kommt die vergleichsweise viel zu niedrige Entwicklung des Orientierungswerts. Seit Jahren können Anpassungen der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen nicht mit der Kostenentwicklung in den Praxen mithalten. Die Honorarabschlüsse für die ambulante Versorgung hinken der Preisentwicklung um zwei Jahre hinterher. So lag nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Gesamtinflationsrate in Deutschland im Jahr 2022 bei 6,9 Prozent; der Orientierungswert erhöht sich für 2024 jedoch lediglich um 3,85 Prozent. Inflationsbereinigt erhalten die Ärztinnen und Ärzte damit jährlich weniger Geld pro erbrachter Leistung. Ohne einen Inflationskostenausgleich werden Praxisinhabende daher vermehrt gezwungen sein, ihre Praxen für Stunden, Tage oder sogar dauerhaft zu schließen. Die Versorgung kann unter solchen Umständen in der bisherigen Form kaum noch sichergestellt werden.

Versorgungssituation immer angespannter

Um die Patientenversorgung vor Ort aufrechtzuerhalten, haben bislang viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Praxen auch noch bis ins hohe Alter weiterbetrieben. Aufgrund der aktuellen Lage ist jedoch zu erwarten, dass nicht wenige von ihnen ihre Praxistätigkeit nun aufgeben werden. Gerade im ländlichen Raum wird dies die ohnehin schon angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen. Zusätzlich ist der ärztliche und psychotherapeutische Nachwuchs immer weniger dazu bereit, sich in einer eigenen Praxis niederzulassen – dies nicht zuletzt wegen der unsicheren finanziellen Perspektive. Mit Blick auf die beginnende Ruhestandswelle stellt dies eine Entwicklung dar, die die gesamte ambulante Patientenversorgung bedroht.

Wettbewerbsnachteile am Arbeitsmarkt

Praxisinhabende tragen nicht nur die Verantwortung für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern auch für die wirtschaftliche Situation der Praxis und damit für die Arbeitsplätze der Angestellten. Neben den Medizinischen Fachangestellten zählen hierzu im ambulanten Bereich inzwischen mehr als 30 Prozent angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Erfolgt kein finanzieller Ausgleich für die massiv gestiegenen Kosten, kann den Angestellten kein adäquates, wettbewerbsfähiges Gehalt gezahlt werden. Die schon jetzt bestehenden Gehaltsunterschiede zu anderen Mitwettbewerbenden auf dem Arbeitsmarkt werden sich vergrößern, viele Angestellte werden die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen verlassen. Die ambulanten Strukturen werden spürbar geschwächt.

Hand und Schriftzug "Wir sehen schwarz für die Zukunft unserer Praxen."

Das fordern wir von Politik und Krankenkassen

  • Seit der Einführung der Budgetierung im Jahr 1993 haben die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Krankenkassen Beträge in Milliardenhöhe eingespart. Fachärztinnen und Fachärzte beispielsweise erhalten derzeit knapp 90 Prozent ihrer Leistungen vergütet. Wir sind nicht länger bereit, Flatrate-Medizin mit gedeckelten Honoraren hinzunehmen. Daher bestehen wir darauf, dass die geplante Entbudgetierung in der hausärztlichen Versorgung auch für alle Facharztgruppen eingeführt wird.

  • Der Ärztemangel ist inzwischen vielerorts Realität. Die Bedarfsplanung, die einst eine sogenannte "Ärzteschwemme" verhindern sollte, besteht jedoch unverändert weiter. Die Steuerung der Arzt- und Psychotherapeutenzahlen durch die Bedarfsplanung ist längst überholt. Ihre Zulassungsbeschränkungen sind in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine umfassende Reform.

  • Energie, Personal, Material – die Kostensteigerungen treffen unsere Praxen in vielen Bereichen. Wir fordern die Politik auf, diese Mehrkosten zu refinanzieren. Da die Kosten nicht im Rahmen der Honorarverhandlungen berücksichtigt wurden, muss nun ein separater Inflationskostenausgleich vereinbart werden. Ebenso müssen die höheren Tarifabschlüsse für die Medizinischen Fachangestellten bei der Anpassung des Orientierungswerts eingepreist werden.

  • Der Wert ärztlicher und psychotherapeutischer Arbeit darf nicht von der Finanzlage der Krankenkassen abhängig gemacht werden. Die Kostensteigerungen müssen bei der Honorarverhandlung auf Bundesebene sachgerecht und realitätsgetreu berücksichtigt werden.

  • Wir fordern Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, nachhaltige und sachgerechte Lösungen zu schaffen, um das Gesundheitswesen zukunftssicher umzugestalten und so auch die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken.

  • Die Bürokratielast bindet in unseren Praxen enorm hohe Zeitressourcen. Wir brauchen mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten! Wir fordern die Politik auf, hier endlich zu handeln und Bürokratie nicht nur abzubauen, sondern gar nicht erst entstehen zu lassen.

  • Praxisinhabende können aufgrund steigender Kosten und dem fehlenden finanziellen Ausgleich nicht mit Mitwettbewerberinnen und Mitbewerber, etwa im stationären Bereich, mithalten. Es wird zunehmend schwerer, Fachpersonal zu finden und die Praxisnachfolge zu sichern. Die Politik muss jetzt die richtigen Weichen stellen, um diese Entwicklung aufzuhalten.

Fokus: Budgetierung und Bedarfsplanung

Wir setzen uns ein für

  • Aufhebung der Budgetierung
  • Reformierung der Bedarfsplanung
  • Niederlassung attraktiver machen

Budgetierung und Bedarfsplanung

#PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg.

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Hand und Schriftzug "Wir sehen schwarz für die Zukunft unserer Praxen."

Vergangene Aktionen

September 2023

Protestaktion am 13. September 2023 in Lahnstein

August 2023

Krisensitzung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft
18. August 2023 | Berlin

Interview

März 2023

Offener Brief an die Landesregierung
Inflations- und Energiekostenausgleich

Oktober 2022

Protestaktion am 12. Oktober 2022 in Ingelheim

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19. März 2024