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Ärztliche Stellen

Ärztliche Stellen sind gesetzlich verankerte Einrichtungen. Sie haben die Aufgabe, die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung sicherzustellen. Alle Ärztinnen und Ärzte, die radiologische, strahlentherapeutische und nuklearmedizinische Leistungen erbringen, sind verpflichtet, sich bei der für sie zuständigen Ärztlichen Stelle zu melden.

Zuständigkeiten

Es sind drei Ärztliche Stellen der Strahlenschutzverordnung eingerichtet. Sie haben die Zuständigkeiten unter sich aufgeteilt.

Röntgen (ambulant)

Zuständigkeitsbereich

Zuständig in den Bereichen Radiologie, Computertomographie, Osteodensitometrie und Mammographie für alle vertragsärztlich betriebenen radiologischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ist die Ärztliche Stelle KV RLP.

Anschrift

Ärztliche Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
nach § 130 Strahlenschutzverordnung (Ärztliche Stelle KV RLP):


KV RLP
Ärztliche Stelle KV RLP
Postfach 2567
55015 Mainz

Röntgen (stationär | privat)

Zuständigkeitsbereich

Zuständig in den Bereichen Radiologie, Computertomographie, Osteodensitometrie und Mammographie für alle radiologischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die nicht von der Ärztlichen Stelle der Bundeswehr, der Landeszahnärztekammer und der KV RLP geprüft werden – wie Krankenhäuser, privatärztlich Tätige, Versorgungsämter, Gesundheitsämter und werksärztliche Röntgeneinrichtungen –, ist die Ärztliche Stelle LÄK RLP.

Anschrift

Ärztliche Stelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
nach § 130 Strahlenschutzverordnung (Ärztliche Stelle LÄK RLP):


KV RLP
Ärztliche Stelle LÄK RLP
Postfach 2567
55015 Mainz

Strahlentherapie/Nuklearmedizin (ambulant | stationär | privat)

Zuständigkeitsbereich

Zuständig für alle strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ist als gemeinsame Einrichtung die Ärztliche Stelle LÄK RLP und KV RLP.

Anschrift

Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
nach § 130 Strahlenschutzverordnung (Ärztliche Stelle LÄK RLP und KV RLP):


KV RLP
Ärztliche Stelle LÄK RLP und KV RLP
Postfach 2567
55015 Mainz

Materialien

Rechtsnormen

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18. März 2024