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Compliance

Für uns in der KV RLP steht Rechtschaffenheit an erster Stelle. Denn nur, wenn wir uns als Organisation an die geltenden Regeln halten, können wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und unsere Aufgaben im Gesundheitswesen gut erfüllen. Wir gehen daher konsequent Fällen nach, die auf ein Fehlverhalten im Rahmen unserer Compliance hindeuten.

Ihr Hinweis. Unsere Verantwortung.

Damit wir uns mit möglichen Regelverstößen innerhalb unserer Einrichtung auseinandersetzen können, müssen wir sie kennen. Das Hinweisgebersystem der KV RLP bietet die Möglichkeit, solche potenziellen Regelverstöße anonym und risikofrei zu melden.

Oberste Priorität haben hierbei der Schutz der Hinweisgebenden sowie ein faires Verfahren für alle Beteiligten. Druck auf Hinweisgebende und alle, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei der KV RLP zu fördern, dulden wir nicht. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Jeder Fall wird streng vertraulich behandelt.

Unsere Meldeplattform wird über die externe Anbieterin MedCompliance GmbH zur Verfügung gestellt. Alle Hinweise werden dort und nicht bei uns gesammelt und bearbeitet.

Für welche Fälle nutzen Sie unser Hinweisgebersystem?

Über das Hinweisgebersystem können Sie ausschließlich solche Fälle melden, in denen die Mitarbeitenden der KV RLP gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften, unsere institutionseigenen Richtlinien sowie Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen verstoßen haben.

Sofern Sie eine Meldung mit anderem Inhalt machen oder sich beschweren möchten, schauen Sie bitte am Ende dieser Seite nach, an welche Anlaufstelle Sie sich wenden können.

Sie haben einen Regelverstoß gemeldet.
So geht es weiter.

  • Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Über eine eigene PIN können Sie dann den Fortgang Ihrer Meldung nachvollziehen. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
  • Im weiteren Verlauf prüft die Meldestelle unserer Anbieterin MedCompliance GmbH Ihren Hinweis auf Stichhaltigkeit: Stellt sie fest, dass Ihr Hinweis begründet ist, nimmt sie Untersuchungen auf und kontaktiert Sie, sofern nötig, über das Hinweisgebersystem. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten wir als KV RLP von der Meldestelle einen Maßnahmenvorschlag.
  • Gut zu wissen: Als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber haben Sie keinerlei Sanktionen oder Einschränkungen zu befürchten. Und: Bevor Maßnahmen eingeleitet werden, die das Offenlegen Ihrer Identität möglich machen oder Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, wird Ihr Einverständnis eingeholt – ohne Ihre schriftliche Einwilligung dürfen Informationen nicht weitergegeben werden.
  • Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine abschließende Auskunft, welche Maßnahmen auf Basis Ihres Hinweises geplant bzw. bereits ergriffen wurden, und warum.

Weitere Anlaufstellen

Beschwerdemanagement

Sollten Sie sich ärztlich oder psychotherapeutisch unangemessen behandelt fühlen oder Eingriffe von Krankenkassen in das Arzt-Patienten-Verhältnis feststellen, können Sie sich hier beschweren:

Datenschutzbeauftragter

Falls Sie Verstöße gegen den Datenschutz melden möchten, ist unser Datenschutzbeauftragter für Sie da:

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Fälle, die auf Unregelmäßigkeiten oder einen rechts- bzw. zweckwidrigen Gebrauch von Finanzmitteln im Gesundheitswesen hindeuten, können Sie an die zuständige Ermittlungs- und Prüfungsstelle melden:

Mit dem Angebot unseres Hinweisgebersystems setzen wir als KV RLP die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, um.

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
18. März 2024