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Impfen

Materialien

Richtlinie

In der Schutzimpfungs-Richtlinie ist geregelt, welche Impfmaßnahmen zu Lasten der GKV durchgeführt werden können. Details zu Art und Umfang der Leistungen umfasst die Anlage 1.

Eine korrekte Kennzeichnung von Impfstoffen auf der Verordnung (Muster 16) ist wichtig, da Impfstoffe nicht in die Verordnungskosten einfließen.

STIKO-Empfehlungen

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bilden die Grundlage für die G-BA-Beschlüsse zur Schutzimpfungs-Richtlinie. Empfehlungen der STIKO führen somit nicht automatisch zur Kassenleistung, sondern müssen erst in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen werden.

Ausfüllhinweise

Impfstoffinventur

In der aktuellen Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung ist für jede Arztpraxis jeweils zum 30.  Juni eine Inventur aller zu Lasten der GKV verordneten Impfstoffe vorgesehen
(vgl. Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Abschnitt V. 4.1).

Die ausgefüllte Inventurliste wird mit der Honorarabrechnung für das zweite Quartal eines Jahres an die KV RLP übermittelt.

Impfleistungen

Impfvereinbarungen

Grippe-Impfsaison 2022/2023

Wichtige Informationen zur Grippeimpfung

Impfstoff-Engpässe

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bietet auf seinen Internetseiten eine Übersicht zu Lieferengpässen von Human-Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten. Dies erlaubt Fachkreisen und der Öffentlichkeit jederzeit einen Überblick und zudem einen schnellen Zugang zu Informationen über erwartete und bestehende Versorgungsengpässe mit Impfstoffen.

Der Übersicht sind ebenfalls mögliche Impfstoff-Alternativen oder Handlungsempfehlungen zu entnehmen. Die entsprechenden Fach- und Gebrauchsinformationen sind zu beachten, diese sind unter anderem in der letzten Spalte der Listen zugelassener Impfstoffe auf den Seiten des PEI verlinkt.

In der im Fettdruck gehaltenen Übersicht finden sich Impfstoffe, bei denen es zu Versorgungsengpässen kommen könnte.

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21. März 2023