Berufungsausschuss
Der Berufungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Er beschäftigt sich mit den Widersprüchen, die gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses vorgebracht werden. Gegen seine Entscheidungen ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Zusammensetzung
Der Berufungsausschuss setzt sich zusammen aus einer Person im Vorsitz mit der Befähigung zum Richteramt sowie aus jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen.
Organisation
Die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses ist bei der KV RLP am Standort Koblenz angesiedelt.
Anschrift
Geschäftsstelle des Berufungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten
Ute Weiber
Emil-Schüller-Straße 14 – 16
56073 Koblenz