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Registereintrag

Wenn Sie sich vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch in Rheinland-Pfalz niederlassen möchten, müssen sich ins rheinland-pfälzische Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister eintragen lassen. Wir als KV RLP verzeichnen darin alle Daten zu Person, Tätigkeit und Praxisorganisation, die für die Zulassung notwendig sind.

Aktualisierung

Wenn sich in Ihrer beruflichen oder auch privaten Situation Änderungen ergeben, die für Ihren Registereintrag relevant sind, senden Sie uns die nötigen Informationen und Unterlagen bitte schnellstmöglich zu. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie weitere berufliche Qualifikationen erworben haben oder umgezogen sind.

Materialien

Formulare

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KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
19. März 2024