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Niederlassung

Wer im Rahmen einer Niederlassung an der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnimmt, sollte die eigenen Rechte und Pflichten kennen – auch, um die vielfältigen Möglichkeiten nutzen zu können.

Inhalte

Die Zulassung ist die Berechtigung, gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten zu versorgen. Hierzu gehört auch die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Umsetzung der Vertretungsregelungen. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zulassung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wer hier zugelassen wird, wird zugleich Mitglied der KV RLP.

Die konkrete Ausgestaltung des Berufs ist im Rahmen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung auf vielerlei Weise möglich. So erschließt zum Beispiel die fachärztliche Weiterbildung individuelle Tätigkeitsfelder.

Wer über die Sektorengrenzen hinaus arbeiten möchte, bewirbt sich um eine Zulassung als Belegärztin oder Belegarzt und versorgt seine Patientinnen und Patienten damit auch am Krankenhaus. Anders herum kann etwa eine Krankenhausärztin oder ein Krankenhausarzt an der ambulanten Versorgung teilnehmen, wenn sie oder er eine Ermächtigung dazu hat.

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
19. März 2024