Qualität
Die Qualität der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit stetig weiterzuentwickeln, ist eines der bedeutendsten Ziele in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Der KV RLP kommt in Rheinland-Pfalz die Aufgabe zu, dieses Ziel gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie den Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zu verfolgen.
Qualitätssicherung
Die Qualität der Leistungen in der Medizin und der Psychotherapie soll überprüfbar sein. Zu diesem Zweck wurden Qualitätsstandards definiert, die vertragsärztlich und vertragspsychotherapeutisch Tätige umfassend und dauerhaft einhalten müssen. Zu den Instrumenten der Qualitätssicherung gehören unter anderem genehmigungspflichtige Leistungen, Fortbildungen, Qualitätsprüfungen, ein Qualitätsmanagement sowie Qualitätszirkel.
Materialien
Rechtsnormen
- Bundesmantelvertrag (BMV)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinprodukte-Betreiberverodnung (MPBetreibV)
- Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWO)
- Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (MWO)
- Qualitätssicherungs-Richtlinie | KBV
- Verpflichtung zur Qualitätssicherung (SGB V)
- Förderung der Qualität durch die KVen (SGB V)