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Gemeinsame Prüfungseinrichtung

Im Rahmen spezieller Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu behandeln und zu verordnen. Dass sie dies tun, wird regelmäßig überprüft.

Die sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kommt den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen die Aufgabe zu, diese durchzuführen. Bundesweit haben sie zu diesem Zweck Gemeinsame Prüfungseinrichtungen installiert. Eine solche Prüfbehörde bilden in Rheinland-Pfalz die KV RLP und die rheinland-pfälzischen Landesverbände der Krankenkassen. Ihr Sitz befindet sich in Neustadt an der Weinstraße.

Anschrift

Gemeinsame Prüfungseinrichtung
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt an der Weinstraße

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19. März 2024