Landesausschuss
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Der Landesausschuss hat die Aufgabe, in seinem Gebiet zu prüfen, ob innerhalb einzelner Planungsbereiche und für bestimmte ärztliche Gruppen eine Über- bzw. Unterversorgung besteht.
Ist ein Planungsbereich überversorgt, ordnet er Zulassungsbeschränkungen an. Im Falle einer Unterversorgung kann er ebenfalls geeignete Maßnahmen veranlassen.
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Zusammensetzung
Der Landesausschuss setzt sich in Rheinland-Pfalz aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, neun Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, einer unparteiischen Person im Vorsitz und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern zusammen.
Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen und des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) sind beratend tätig.
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Organisation
Anhand des Bedarfsplans trifft der Landesausschuss seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Er entscheidet nach mündlicher Verhandlung, kann aber auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Schritte beschließen.
In Rheinland-Pfalz werden alle seine Beschlüsse im rheinland-pfälzischen Ärzteblatt veröffentlicht.
Die Geschäftsstelle des rheinland-pfälzischen Landesausschusses ist bei der KV RLP angesiedelt. Die Aufsicht über den Landesausschuss führt das MSAGD.
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Anschrift
Geschäftsstelle des Landesausschusses Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Materialien
Bedarfsplan und Situation in den Planungsbereichen
Bewerbungen sind vom 1. Oktober 2020 bis zum 4. November 2020 möglich.