Sprechstundenbedarf
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst Artikel, darunter Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel, die im Rahmen der ambulanten Behandlung in der Praxis oder bei Notfällen bzw. zur Sofortbehandlung benötigt werden.
Materialien
Vereinbarung
In der auf Landesebene zwischen den Krankenkassen und der KV RLP getroffenen Vereinbarung sind die Voraussetzungen für die Verordnung zu Lasten des SSB konkretisiert. Die Anlage 1 zur Vereinbarung ist als Sachverzeichnis eine Hilfestellung zur Verordnungsfähigkeit einzelner Artikel oder Artikelgruppen.
Ausfüllhinweise
- Ausfüllhinweise Sprechstundenbedarf
pdf, 108 KB
Impstoffinventur
In der aktuellen Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung ist für jede Arztpraxis jeweils zum 30. Juni eine Inventur aller zu Lasten der GKV verordneten Impfstoffe vorgesehen
(vgl. Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Abschnitt V. 4.1).
Die ausgefüllte Inventurliste wird mit der Honorarabrechnung für das zweite Quartal eines Jahres an die KV RLP übermittelt.