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Sprechstundenbedarf

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst Artikel, darunter Arzneimittel, Verbandmittel und Hilfsmittel, die im Rahmen der ambulanten Behandlung in der Praxis oder bei Notfällen bzw. zur Sofortbehandlung benötigt werden.

Materialien

Vereinbarung

In der auf Landesebene zwischen den Krankenkassen und der KV RLP getroffenen Vereinbarung sind die Voraussetzungen für die Verordnung zu Lasten des SSB konkretisiert. Die Anlage 1 zur Vereinbarung ist als Sachverzeichnis eine Hilfestellung zur Verordnungsfähigkeit einzelner Artikel oder Artikelgruppen.

Ausfüllhinweise

Impstoffinventur

In der aktuellen Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung ist für jede Arztpraxis jeweils zum 30. Juni eine Inventur aller zu Lasten der GKV verordneten Impfstoffe vorgesehen
(vgl. Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Abschnitt V. 4.1).

Die ausgefüllte Inventurliste wird mit der Honorarabrechnung für das zweite Quartal eines Jahres an die KV RLP übermittelt.

Arbeitsgruppe SSB | Hinweisschreiben

Die KV RLP informiert in Zusammenarbeit mit den Krankenkassenverbänden im Rahmen der Arbeitsgruppe SSB über die Verordnungsfähigkeit von Arznei- und Verbandmitteln im SSB. Die aktuell versendeten Hinweisschreiben können Sie hier einsehen.

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19. März 2024