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15. Juli 2015

Service Testabrechnung – Abrechnungen fehlerfrei senden

Bevor die Abrechnung online an die KV RLP geht, sollte man mit Hilfe der Testabrechnung prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Der Zugang zu diesem Service erfolgt über den geschützten Mitgliederbereich der KV RLP und ist kostenfrei. Der Arzt oder Psychotherapeut erhält als Feedback Informationen sowohl zur formalen als auch zur inhaltlichen Richtigkeit. 20 Prozent der Online-Abrechner nutzen die Testabrechnung bereits. Der Allgemeinmediziner Holger Suffel aus Alzey ist einer von ihnen.

Service

Lesefassung

Sprecherin: Am ersten Januar 2011 wurde die Online-Abrechnung in der KV Rheinland-Pfalz eingeführt. Seitdem gibt es auch die Testabrechnung, ein Service mit vielen Vorteilen.

Friedrich-Wilhelm Lihsek | Stellvertretender Abteilungsleiter Abrechnung, KV RLP-Standort Koblenz: Die Erfahrungen, die wir bekommen, bekommen wir über unsere Veranstaltungen, die wir haben, "Abrechnen – aber richtig!", oder unsere Veranstaltungen mit den Medizinischen Fachangestellten. Da fragen wir immer: Wer macht das? Und dann gehen einige Finger hoch, einige nicht. Und die, die es machen, die sind positiv gestimmt.

Holger Suffel | Allgemeinmediziner: Es ist für mich ein riesen Vorteil. Ich sehe in relativ kurzer Zeit, ob die Abrechnung per se korrekt ist. Also große formale Fehler können da nicht mehr auftreten. Ich bekomme innerhalb von kürzester Zeit, ein, zwei Minuten, bereits ein erstes Ergebnis und kann es entsprechend korrigieren. Das heißt, ich spare letztendlich Zeit.

Friedrich-Wilhelm Lihsek | Stellvertretender Abteilungsleiter Abrechnung, KV RLP-Standort Koblenz: In dem Moment, wo die Testabrechnung läuft, sind wir eigentlich außen vor. Das ist rein maschinell. Das ist wie im Finanzamt die Online-Programme. Wir müssen nur darauf achten, dass das Regelwerk gepflegt ist, das heißt die aktuellen Regeln eingespielt sind. Die haben wir immer erst Mitte des dritten Quartalsmonats eingepflegt, aber in dem Moment, wo das eingepflegt ist, ist das für uns vorbei.

Sprecherin: In Rheinland-Pfalz gibt es 3.700 Online-Abrechner. Ungefähr 20 Prozent nutzen die Testabrechnung und die ist denkbar einfach. Auf den Seiten der KV Rheinland-Pfalz ruft der Allgemeinmediziner Holger Suffel den Mitgliederbereich auf und loggt sich mit seinem SafeNet-Anschluss ein.

Holger Suffel | Allgemeinmediziner: Ich gehe also hier im Bereich "Direktzugriff" auf "Abrechnung abgeben", sehe dann die Bildschirmmaske mit der Möglichkeit, die Testabrechnung zu markieren, gehe dann auf "Abrechnungsdatei durchsuchen" und finde dann in meinem privaten Abrechnungsorder auf meinem Rechner die Datei, die mein Praxisverwaltungssystem erstellt hat, markiere hier das Ganze als Testabrechnung und nicht als echte Abrechnung und sende diese ab.

Sprecherin: Mit der Testabrechnung kann man schnell und einfach die Richtigkeit seiner Daten überprüfen – und das zu jedem Zeitpunkt. Nicht unwichtig, wenn sich vielleicht was im Praxisalltag ändert.

Friedrich-Wilhelm Lihsek | Stellvertretender Abteilungsleiter Abrechnung, KV RLP-Standort Koblenz: Ein Arzt kommt neu rein, ein Arzt geht raus. Und auch eine Mitarbeiterin kommt neu rein, die angelernt werden soll. Sie können während des Quartals schon eine Testabrechnung machen und gucken, passt das? Haben wir den Datensatz des neuen Arztes angelegt? Macht die neue Mitarbeiterin alles richtig bei der Abrechnung? Das sind sehr viele Vorteile, die sie haben und das nutzen sie auch. Es gibt Praxen, die machen bis zu fünf, sechs, sieben Mal eine Testabrechnung im Quartal.

Holger Suffel | Allgemeinmediziner: Ich hab' eine Mitarbeiterin, die macht primär die Abrechnung. Sie bereitet sie vor, wie das in den meisten anderen Praxen auch der Fall sein dürfte. Und ich schau' die dann nochmal durch. Und den letzten Durchgang, also den allerletzten, bevor ich das als Testdurchgang zur KV schicke, mache ich selbst nochmal.

Sprecherin: Es dauert nicht lange und Holger Suffel bekommt von der KV eine Mail.

Holger Suffel | Allgemeinmediziner: Hier erscheint der Status "Abgewiesen". Das heißt ich habe Fehler in der Abrechnung drin. Ich kann das hier anzeigen lassen.

Sprecherin: Die Fehler sind schnell behoben. So wurde zum Beispiel bei 20 Patienten die Versichertenpauschale gestrichen, weil keine kurative Diagnose angegeben worden ist.

Friedrich-Wilhelm Lihsek | Stellvertretender Abteilungsleiter Abrechnung, KV RLP-Standort Koblenz: Unser Appell an die Ärzte ist: Machen Sie es jedes Quartal. Weil Sie sofort das Feedback bekommen.

Holger Suffel | Allgemeinmediziner: Meine Praxis profitiert durchaus davon. Und ich glaube, es ist sinnvoll, das aktiv zu nutzen. Ich kann den KV-SafeNet-Zugang so, wie er im Moment ist, durchaus empfehlen.

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