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22. Januar 2024

Der Zulassungsausschuss | Niederlassung, Anstellung und Kooperationsformen in der Praxis

Der Zulassungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft sowie der Krankenkassen. In Angelegenheiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie von überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten wird die Hälfte der Ärzteschaft durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ersetzt. +++
Mehr Infos hier: www.kv-rlp.de/800519

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28. April 2024