Qualitätsbericht 2019 | 4 | Qualitätsprüfungen
Die KV RLP prüft die Qualität bestimmter Leistungen durch Dokumentationsprüfungen, in der Regel mittels einer zufälligen Stichprobenauswahl.
Aufgrund von Anpassungen bezüglich datenschutzkonformer Regelungen in den Qualitätsprüfungsrichtlinien und den damit verbundenen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien, wurden die Prüfungen in den Bereichen MR-Angiographie, Kernspintomographie, Radiologie, Arthroskopie und Substitution ab dem 3. Quartal 2018 vorerst ausgesetzt.
Dokumentationsprüfungen 2018
In den folgenden Ergebnissen der Dokumentationsprüfungen wurde auf die Aufgliederung der Stufe I (keine Beanstandung) bis Stufe IV (schwerwiegende Beanstandung) verzichtet. Ab Stufe III (erhebliche Beanstandung) gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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Stetige Verbesserung des Qualitätsniveaus
Im Prüfbereich Ultraschalldiagnostik zeigt sich exemplarisch die stetige Verbesserung des Qualitätsniveaus im Bereich der KV RLP.
Begründet ist dies in einer Kultur des offenen Austauschs und der konsequenten Entwicklung von Maßnahmen der Qualitätsförderung. Die Arbeit wird von den ärztlichen Kommissionsmitgliedern getragen, welche bei festgestellten Mängeln die betroffenen Praxen beraten. Am häufigsten sind die Fehler formeller Art. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn eine Ultraschallaufnahme nicht gemäß den Vorgaben der einschlägigen Qualitätssicherungsvereinbarung gekennzeichnet ist.
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Auflagenprüfungen 2018
Aufgabe der KV RLP ist es, die mit bestimmten genehmigungspflichtigen Leistungen verbundenen Auflagen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung bzw. Genehmigung zu prüfen. Hierfür stehen der KV RLP verschiedene Qualitätssicherungsinstrumente wie beispielsweise Mindestfrequenzprüfungen oder die Selbstüberprüfung im Bereich der Mammographie zur Verfügung.
Nachweisprüfungen
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Selbstüberprüfung
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Fortbildungsverpflichtung
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Mindestfrequenzprüfungen
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Hygieneprüfung Koloskopie 2018
Insgesamt wurden bei 89 koloskopierenden Praxen durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz halbjährlich Hygieneprüfungen mit einer Vor-Ort-Entnahme von Proben durchgeführt. Im Ergebnis haben alle Praxen die Forderungen der einschlägigen Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllt.