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Qualitätsbericht 2019 | 2 | Genehmigungspflichtige Leistungen

Entwicklung

Rund 8.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versorgen in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung auf einem medizinisch hohen Niveau. Bundesweite und regional vereinbarte Qualitätsstandards sorgen dafür, dass jede Patientin und jeder Patient passgenau medizinische Leistungen erhält – und das mit einer gesicherten und geprüften Qualität.

Zunahme

Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Leistungen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Im Jahr 2018 waren dies:

  • Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom
  • Therapie mit Botulinumtoxin
  • Hyperbare Sauerstofftherapie

Überarbeitet wurden im Berichtsjahr 2018 folgende genehmigungspflichtigen Leistungen:

  • Rhythmusimplantat-Kontrolle
  • Invasive Kardiologie
  • Mammographie

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Weiterführende Informationen

Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegt einer Genehmigungspflicht. Informieren Sie sich näher über das Thema und greifen Sie auf Gesetze, Richtlinien, Qualitätssicherungsvereinbarungen und weitere Materialien zu. Sie finden dort ebenfalls die Qualitätssicherungskommissionen und deren Mitglieder.

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26. April 2024