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Hybrid-DRG | Häufige Fragen

DRG-Groupersoftware

Wie erhalte ich einen Zugang?

Voraussetzung zur Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen ist die Beauftragung der KV RLP. Nach erfolgter Beauftragung erfolgt die Freischaltung der DRG-Groupersoftware im Mitgliederbereich der KV RLP. Das entsprechende Formular steht auf der KV RLP-Website bereit. Die ausgefüllte und unterschriebene Beauftragung ist zu senden an:

Grundsätzlich sollte jede Ärztin und jeder Arzt das Beauftragungsformular ausfüllen. Wichtig: Es muss dabei ersichtlich sein, um welches Mitglied und um welche BSNR und LANR es sich handelt. Außerdem muss klar zu identifizieren sein, wer die Abrechnung einreicht.

Sollten mehrere Ärztinnen und Ärzte auf dem Beauftragungsformular gelistet sein, ist es wichtig, dass klar ersichtlich ist, um welches Mitglied es sich handelt.

Ist die Nutzung der DRG-Groupersoftware kostenlos?

Ja, für Mitglieder der KV RLP ist die Nutzung der DRG-Groupersoftware im Mitgliederbereich kostenlos.

Die DRG-Groupersoftware ermittelt keine Hybrid-DRG. Was tun?

Bitte prüfen Sie, ob alle zur Ermittlung der Hybrid-DRG notwendigen Angaben ausgefüllt und korrekt eingegeben sind, und gruppieren Sie den Abrechnungsfall erneut. Sollte immer noch keine Hybrid-DRG ermittelt werden, liegt wahrscheinlich eine Fallkonstellation vor, aus der sich keine Hybrid-DRG ergibt. Bitte rechnen Sie in diesem Fall die Leistung nach EBM ab.

Inhalt

Dürfen Grundpauschalen parallel abgerechnet werden?

Die Leistung, die mit der Hybrid DRG abgerechnet wird, beginnt mit den Maßnahmen zur Operationsvorbereitung und -planung in der OP-Einrichtung. Als Ende gilt der Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung in der OP-Einrichtung. Die Grundpauschale ist nicht parallel abrechenbar, sollte diese im Zusammenhang der OP-Leistungen stehen.

Ändert sich die Abrechnung von Sprechstundenbedarf?

Die KBV ist der Auffassung, dass nach aktuellem Stand der Sprechstundenbedarf weiterhin berechnungsfähig ist.

Die Sachkosten wurden bereits vergütet. Kann die ambulante OP dennoch über Hybrid-DRG abgerechnet werden?

Sind die Sachkosten bereits von der Krankenkasse vergütet, kann die ambulante Operation nicht über Hybrid-DRG abgerechnet werden.

Kann ein Simultaneingriff neben einer ambulanten OP, die als Hybrid-DRG abgerechnet wird, über EBM abgerechnet werden?

Dies ist nicht abschließend geklärt. Der Beschluss des Bewertungsausschusses steht aus. Dieser wird bis zum 30. Juni 2024 erwartet und soll voraussichtlich zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Darf eine DRG-Fallpauschale mehrfach abgerechnet und aufgeteilt werden?

Nein, die Abrechnung der Hybrid-DRG kann nur einmalig erfolgen – unabhängig davon, wie viele Leistungserbringende beteiligt waren. Die Aufteilung ist von den Leistungserbringenden selbst durchzuführen.

Was gilt für eine Übernachtung im OP-Zentrum?

Wenn eine Patientin oder ein Patient mit Hybrid-DRG nach einer OP in einem ambulanten OP-Zentrum eine stationäre Behandlung (1 Nacht) benötigt, sieht die Regelung wie folgt aus: Die Verweildauer von einer Nacht in einem OP-Zentrum ist im Hybrid-DRG enthalten.

Abrechnungseingabe

Quartalsabrechnung: Wohin kommt die Abrechnungsnummer?

Im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung wird die spezielle Abrechnungsnummer in das gewohnte Feld 5001 eingetragen.

Ab wann sind die Hybrid-DRG abzurechnen?

Die Hybrid-DRG sind mit der Abrechnung für das Quartal 1/24 abrechenbar.

Ist eine Alternativabrechnung nach EBM möglich?

Nach Auskunft des BMG ergibt sich ein Abrechnungsausschluss laut Paragraf 115f SGBV "nicht eindeutig". Somit wäre es grundsätzlich möglich, dass Ärztinnen und Ärzte wählen können, ob sie nach der Hybrid-DRG-Verordnung oder nach EBM abrechnen.

Der GKV-Spitzenverband hat sich allerdings bereits klar positioniert und erklärt, dass die Kassen Eingriffe nach EBM nicht bezahlen werden, wenn es für sie eine Hybrid-DRG gibt.

Soll bezüglich des EBM eine parallele Abrechnung erfolgen?

Die spezielle Abrechnungsnummer der Hybrid-DRG und die EBM-Ziffer sollen nicht, auch nicht übergangsweise, parallel abgerechnet werden.

Was gibt es bei der Abrechnung von Leistungen zu beachten?

Abrechnungsberechtigte

Können nicht zugelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten Hybrid-DRG-Leistungen erbringen?

Nein, dies ist nicht möglich. Auch wird damit nicht der anästhesiologische Kassensitz ausgehebelt. Zur Leistungserbringung berechtigte Personen sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärztinnen und Ärzte, zugelassenen MVZ, sowie ermächtigte Einrichtungen (§ 95 Abs. 1 SGB V).

Abrechnung in der Anästhesie: Was ist zu beachten?

Die KBV vertritt die Auffassung, dass sowohl die Operateurin oder der Operateur wie auch die Anästhesistin oder der Anästhesist abrechnen kann. Wichtig ist, dass Sie die KV RLP für die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen beauftragen. Hiermit bestätigen unter anderem die Anästhesistinnen und Anästhesisten, die keine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben, dass die Genehmigung der Operateurin oder des Operateurs vorliegt.

Vergütung

Wer legt die Honorarverteilung bei den Beteiligten fest?

Die Pauschale der Hybrid-DRG kann nur von einer oder einem beteiligten Leistungserbringenden abgerechnet werden. Die Regelung kann nur im Binnenverhältnis erfolgen.

Welche Auszahlungsintervalle werden geleistet?

Mit dem Regelverfahren erfolgt die Auszahlung monatlich.

Abrechnung nach EBM

Sind präoperative Untersuchungen und postoperative Behandlungskomplexe berechnungsfähig?

Ja, präoperative Untersuchungen des Abschnitts 31.1. EBM und postoperative Behandlungskomplexe des Abschnittes 31.4 sind im Zusammenhang mit einem Hybrid-DRG-Eingriff berechnungsfähig.

Hierzu wurden als klarstellende Regelung unter Abschnitt 31.1 EBM (Präoperative GOP) eine neue Nr. 3 und unter Abschnitt 31.4. EBM (Postoperative Behandlungskomplexe) eine neue Nr. 6 aufgenommen. Diese Regelungen gelten zunächst befristet für den Zeitraum vom 1. bis zum 1. Dezember 2024.

Des Weiteren soll mit Wirkung zum 1. Juli 2024 beschlossen werden, bezüglich welcher Leistungen des EBM ein Abrechnungsausschluss zu den Hybrid-DRG bestehen soll.

Wie wird die postoperative Behandlung abgerechnet, wenn der OPS-Code aus Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung nicht im Anhang 2 des EBM enthalten ist?

Wenn der OPS-Code aus Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung nicht im Anhang 2 des EBM enthalten ist, gilt für die Abrechnung der postoperativen Behandlung:

Abweichend von der jeweiligen Leistungslegende und unter Angabe der GOP 88110 können abgerechnet werden:

  • GOP 31600 für Ärztinnen und Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs, die auf Überweisung der Operateurin oder des Operateurs die präoperative Behandlung übernehmen

  • GOP 31611 für Operateurinnen und Operateure, die selbst die postoperative Behandlung durchführen

  • GOP 31610 für Ärztinnen und Ärzte im fachärztlichen Versorgungsbereich, die auf Überweisung der Operateurin oder des Operateurs die präoperative Behandlung übernehmen.

Hybrid-DRG-Eingriff durch ein Krankenhaus: Was gilt für die postoperative Behandlung?

Die GOP der EBM-Abschnitte 31.4.2 und 31.4.3 können abgerechnet werden. Die Patientin oder der Patient benötigt, abweichend von der Leistungslegende und Satz 1 der Nr. 1 der Präambel 31.4.1, keine Überweisung.

Sind die GOP 99150 und 99151 neben der Hybrid-DRG abrechenbar?

Die GOP 99150 und 99151 (Bereitstellung der OP-Räume) sind neben der Hybrid-DRG nicht abrechenbar, da die Investitionspauschalen seit dem Quartal 1/24 nicht mehr berechnungsfähig sind.

Dürfen die GOP Aufsuchen (05230) und Wegepauschalen (40220, 40224) neben der Hybrid-DRG abgerechnet werden?

Dies ist nicht abschließend geklärt. Der Beschluss des Bewertungsausschusses steht aus. Dieser wird bis zum 30. Juni 2024 erwartet und soll voraussichtlich zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Grundsätzlich ist die GOP 05230 EBM nur neben den GOP 01856, 01913, 31840, 31841 EBM berechnungsfähig oder von Anästhesien/Narkosen des Kapitels 5 oder 31 EBM.

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03. Mai 2024