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29. Januar 2024

Zwangsverpflichtung zu Diensten immer noch nötig

Neue Struktur im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Die neuen Strukturen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Rheinland-Pfalz bestehen nun seit einem Monat. Trotz der Schließung von sieben Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP) und der Reduzierung von Öffnungszeiten müssen immer noch Dienste an Mitglieder der KV RLP zwangsverteilt werden. Der KV RLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Heinz führt vor Augen: "Um die Patientenversorgung auch künftig auf hohem Niveau zu halten, braucht es eine Änderung der Rahmenbedingungen durch die Politik."

Vor dem Hintergrund anstehender politischer Gespräche macht die KV RLP deutlich, weiter an ihren Forderungen im Zusammenhang mit der Einführung der Sozialversicherungspflicht im ÄBD festzuhalten. "Die Politik muss für den ÄBD eine auch rückwirkend geltende Ausnahmeregelung schaffen, die die Poolärztinnen und Poolärzte sowie die im vertragsärztlichen System angestellten Ärztinnen und Ärzte nicht in die Sozialversicherungspflicht zwingt. Für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst gilt eine solche Ausnahmeregelung bereits. Wir brauchen sie auch in unserem Bereich", fordert Dr. Peter Heinz.

Niedergelassene vor steigender Arbeitsbelastung schützen

Dies sei zwingend notwendig, um die Versorgung weiterhin auf dem bestehenden Niveau sicherzustellen. "Neben der Aufrechterhaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist es als KV RLP unser oberstes Ziel, die Niedergelassenen in Rheinland-Pfalz vor einer steigenden Arbeitsbelastung zu schützen", so Dr. Heinz weiter. Trotz der Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2024 greifen, müssten immer noch Mitglieder zu Diensten im ÄBD zwangsverpflichtet werden.

"Davon müssen wir wegkommen. Die Arbeitsbelastung in den Praxen ist bereits während der regulären Sprechzeiten enorm hoch. Wir können unsere Mitglieder nicht noch weiter strapazieren und ihnen Bereitschaftsdienste aufzwingen, die zuvor hauptsächlich von Poolärztinnen und Poolärzten übernommen wurden." Die Praxen seien nicht bereit und in der Lage, Mehrbelastungen auf sich zu nehmen, die durch bisheriges Nichttätigwerden der Politik entstanden seien. Dies sagt der Facharzt für Allgemeinmedizin auch mit Blick auf die Zukunft: "Viele Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich für eine Tätigkeit im ambulanten Bereich, da sie hier im Vergleich zum Arbeiten in einer Klinik keine Nacht- und Wochenenddienste machen müssen. Wenn dieser Faktor wegfällt, schmälert das die Attraktivität einer Niederlassung oder Anstellung in einer Praxis enorm."

Keine Finanzierung aus eigenen Mitteln mehr

Weiterhin fordert die KV RLP, dass der ÄBD angesichts der erheblich gestiegenen Mehrkosten künftig vollständig aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung oder aus Steuereinnahmen finanziert wird. "Das Urteil zur Sozialversicherungspflicht verursacht mehr Personalkosten und einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand. Um dies und zusätzlich die fälligen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge der letzten vier Jahre zu stemmen, musste die monatliche Umlage für unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte von 270 auf 340 Euro monatlich erhöht werden. Die Mitglieder bezahlen also mehr Geld und können trotzdem nicht drauf vertrauen, keine Dienste mehr im ÄBD machen zu müssen", zeigt Dr. Peter Heinz auf. Hier müsse die Politik dringend nachsteuern.

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