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21. Dezember 2022

EBM-Änderungen: Terminvermittlung durch Terminservicestellen und Hausärztinnen und Hausärzte sowie Anpassung des Umfangs der extrabudgetären Vergütung

Wirksam: 1. Januar 2023 | 79. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Zeiträume für die Berechnung sowie die Höhe der Zuschläge zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale für die Behandlung nach Terminvermittlung durch die Terminservicestelle bzw. nach Vermittlung durch Haus- sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte ändern bzw. erhöhen sich.

  • Haus- sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte erhalten höhere Pauschalen, wenn sie Patientinnen und Patienten zeitnah einen Termin bei Fachärztinnen und Fachärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vermitteln. Fachärztinnen und Fachärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung einen Zuschlag zur Grund- oder Konsiliarpauschale.

  • Die Regelungen zur extrabudgetären Vergütung werden konkretisiert.

  • Die TSVG-Konstellation "Neupatient" läuft zum 31. Dezember 2022 aus.

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29. April 2024