Abrechnung
Am Quartalsende reichen die in Rheinland-Pfalz vertragsärztlich und vertragspsychotherapeutisch Tätigen ihre Abrechnung bei der KV RLP ein.
Rahmenbedingungen
Damit die Abrechnung bearbeitet und das Honorar ausgezahlt werden kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen berücksichtigt sein. Maßgeblich ist die KV RLP-Abrechnungsordnung, die für alle Mitglieder verbindlich ist.
So können vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen nur abgerechnet werden, wenn
- eine Zulassung oder eine Ermächtigung der KV RLP vorliegt
- die Leistungen ambulant an gesetzlich Krankenversicherten oder an Versicherten der Sonstigen Kostenträger erbracht worden sind
- die erbrachten Leistungen im EBM ausgewiesen oder aufgrund vertraglicher Regelungen der KV RLP mit den Krankenkassen abrechnungsfähig sind und
- die jeweiligen Genehmigungen, die für die Durchführung und Abrechnung der Leistungen erforderlich sind, vorliegen – zum Beispiel Genehmigungen im Rahmen der Qualitätssicherung
Leistungen können außerdem nur abgerechnet werden, wenn die Abrechnungsdaten vollständig und fristgerecht bei uns in der KV RLP eingehen. Wir prüfen sie daraufhin sachlich-rechnerisch.
Einreichen der Abrechnung
Folgende Möglichkeiten zur Einreichung der Abrechnung bei uns, der KV RLP, bestehen:
- Online-Abrechnung
- elektronischer Datenträger
Sofern die Abrechnung per elektronischem Datenträger eingereicht wird, müssen wir als KV RLP aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwands einen erhöhten Verwaltungssatz berechnen. Dieser fällt bei der Online-Abrechnung nicht an.
Bestandteile der Abrechnung
Damit die Abrechnung bearbeitet und das Honorar ausgezahlt werden kann, müssen folgende Abrechnungsunterlagen bei uns in der KV RLP eingereicht werden:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Sammelerklärung
- Abrechnungsdaten (online oder per Datenträger)
- gegebenenfalls Behandlungsausweise der "Sonstigen Kostenträger".
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Online-Abrechnung
Über die Online-Abrechnung können Sie die Abrechnungsdaten direkt über das Internet sicher an uns senden. Dieser Online-Dienst steht innerhalb des geschützten Mitgliederbereichs zur Verfügung.
Testabrechnung
Wenn Sie online abrechnen, können Sie, bevor Sie am Ende des Quartals Ihre Echt-Abrechnung an uns in die KV RLP übertragen, nahezu jederzeit und auch mehrfach eine Online-Testabrechnung übermitteln. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Disketten- bzw. CD-Abrechnung.
Bei der Online-Testabrechnung werden die Abrechnungsdaten von einem vollautomatischen Regelwerk bearbeitet: Abrechnungsscheine mit Auffälligkeiten werden in einem separaten Prüfprotokoll fünf bis zehn Minuten nach Übermittlung an die Praxis zurückgemeldet.
Das Prüfprotokoll enthält Informationen zur formalen und zur inhaltlichen Richtigkeit, unabhängig von der Praxisverwaltungssoftware, die eingesetzt wird. Die Abrechnung können Sie anhand der Hinweise korrigieren, bevor Sie dann die Echt-Abrechnung übermitteln.
Ablauf in Kürze
- Schritt 1:
Wählen Sie bitte die Option "Testabrechnung" zur Übermittlung der Daten.
- Schritt 2:
Es erfolgt die Prüfung durch das vollautomatische Regelwerk der KV RLP.
- Schritt 3:
Nach wenigen Minuten erhalten Sie das Ergebnis in einem Prüfprotokoll.
- Schritt 4:
Die Fälle können Sie dann aufgrund der im Prüfprotokoll aufgeführten patientenbezogenen Hinweise ändern.
- Schritt 5:
Ob bzw. welche Fälle geändert werden, entscheiden Sie. Es besteht keine Verpflichtung zur Änderung.
- Schritt 6:
Sie übermitteln die nunmehr angepasste Abrechnung als Echt-Abrechnung (Voraussetzung zur Abrechnung).
Vorteile
- Für Online-Abrechnende gilt ein abgesenkter Verwaltungskostensatz.
- Sie erhalten sehr zeitnah viele Hinweise.
- Die aktuellen Abrechnungsdaten sind noch präsent.
- Eine Änderung der Abrechnung fällt dadurch möglicherweise leichter.
- Sie können viele der gegebenenfalls erforderlichen Änderungen direkt in Ihrer Abrechnung erfassen und dadurch Ihren späteren Aufwand minimieren.
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Abrechnung per Post
Sofern Sie die Abrechnung postalisch einreichen möchten, muss diese an den jeweils zuständigen KV RLP-Standort adressiert sein.
Bereiche Koblenz und Trier
KV RLP
Abrechnung Nord
Emil-Schüller-Straße 14 – 16
56073 Koblenz
Bereiche Pfalz und Rheinhessen
KV RLP
Abrechnung Süd
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt
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Prüfung
Bei der sachlich-rechnerischen Prüfung wird kontrolliert, ob die Abrechnung den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen entspricht – ob also sowohl die Vorgaben des EBM als auch die landesspezifischen Vereinbarungen eingehalten worden sind und alle nötigen Genehmigungen vorliegen.
Bestandteil der sachlich-rechnerischen Prüfung ist auch die Kontrolle der Zeitvorgaben als Aufgreifkriterium zur Plausibilitätsprüfung.
Die Prüfung erfolgt über eine Software, die die Abrechnungsdaten mit einem Regelwerk abgleicht. Zusätzlich dazu werden die Formalien der Abrechnung manuell geprüft, zum Beispiel darauf, ob die Diagnose mit der abgerechneten Leistung übereinstimmt, der Überweisungsauftrag eingehalten worden ist oder alle erforderlichen Begründungen angegeben sind.
Über die Korrekturen, die im Rahmen der sachlich-rechnerischen Prüfung durchgeführt worden sind, erhalten Sie zeitnah einen Bescheid.
Aufbewahrung
Alle Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.
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Vorauszahlungen
Da zwischen der Abgabe der Abrechnung und der Ermittlung der Honorarsumme fast vier Monate liegen, leistet die KV RLP monatliche Vorauszahlungen in Höhe von bis zu 25 Prozent des zu erwartenden Honorars.
Abrechnung in der Arztpraxis
Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen
Abrechnungspositionen außerhalb des EBM