Direkt zum Inhalt

19. Oktober 2022

Zuschläge für die Facharztvermittlung haben keinen positiven Effekt auf die Patientenversorgung

KV RLP kritisiert Änderungsvorhaben der Koalition

Für den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) werden die geplanten Änderungen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nicht dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der geplanten Streichung der Neupatientenregelung auszugleichen. Die Ampel-Koalition plant, höhere Honorarzuschläge auf die Versicherten- und Grundpauschale für die schnelle Facharztvermittlung von Patientinnen und Patienten zu zahlen, die über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt werden.

Nach Ansicht des Vorstands der KV RLP würden die Pläne der Bundesregierung nur ungerechte Verwerfungen innerhalb der verschiedenen ärztlichen Fachgruppen erzeugen. TSS-Patientinnen und -Patienten werden demnach extrabudgetär zu festen Preisen vergütet – im Gegensatz zu solchen, die nicht von der TSS vermittelt werden. Ein positiver Effekt für die Patientenversorgung sei durch die höheren Zuschläge kaum messbar, so der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, Dr. Andreas Bartels. "Facharztpraxen müssten zeitliche Slots für diese zusätzlichen TSS-Patientinnen und -Patienten festlegen. Jedoch arbeiten die Kolleginnen und Kollegen bereits heute am Limit und es bleibt immer weniger Zeit für die Patientenbehandlung. Gleichzeitig zeichnet sich eine bedrohliche Ruhestandswelle ab und es rückt immer weniger medizinischer Nachwuchs in die ambulante Versorgung. Woher sollen Praxen diese zusätzliche Zeit für TSS-Fälle denn hernehmen?", fragt Dr. Bartels.

Im ersten Halbjahr 2022 hat der Patientenservice 116117 in Rheinland-Pfalz knapp 7.000 GKV-Versicherte an ärztliche und psychotherapeutische Praxen vermittelt. Allerdings wurden auch 730 angebotene Termine von den Patientinnen und Patienten abgelehnt bzw. kurzfristig storniert. Die KV RLP erhält von ärztlich und psychotherapeutisch Niedergelassenen immer wieder Rückmeldungen, dass GKV-Versicherte trotz Vermittlung einfach nicht in der Praxis erscheinen. "Für die betroffenen Praxen entsteht dadurch ein Honorarausfall, auf dem viele Praxen sitzenbleiben", erläutert Dr. Bartels.

Die 2019 eingeführte Neupatientenregelung, die nun wegfallen soll, hatte belegbar einen positiven Nutzen für die Patientinnen und Patienten. Seit Einführung dieser extrabudgetären Regelung ist die Anzahl der Neupatientinnen und -patienten nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in den Praxen nachweislich gestiegen. Angesichts der jüngsten Berechnungen aus dem GKV-Schätzerkreis, welche die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen deutlich positiver beurteilen, sind die Einsparpläne aus dem Bundesgesundheitsministerium zudem hinfällig. In der Vergangenheit wuchsen die Beitragseinnahmen deutlich stärker als vom Schätzerkreis erwartet.

"Klar muss sein: Die Streichung der Neupatientenregelung führt unweigerlich zu Leistungsreduzierungen in den Praxen, deren finanzielle Situation angesichts hoher Inflation und steigender Energiekosten ohnehin äußerst angespannt ist. Wir sind nicht länger bereit, Flatrate-Medizin mit gedeckelten Honoraren hinzunehmen. Unsere Forderung: Die Neupatientenregelung muss, so wie sie jetzt ist, bestehen bleiben!", verdeutlicht Dr. Bartels im Namen des Vorstands der KV RLP. Die vorgesehenen Honorarzuschläge seien jedenfalls nicht geeignet, drohende Leistungskürzungen in der Patientenversorgung zu verhindern.

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
02. Mai 2024