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13. März 2024

Zi: Abfrage zur wirtschaftlichen Situation der Praxen

Bis zum 30. April teilnehmen

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) hat die neue Erhebungswelle seines Zi-Praxis-Panels gestartet. Darin erhebt das Zi jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung. In diesem Jahr werden etwa 68.000 Praxen angeschrieben und um Teilnahme gebeten.

Die Befragung ist in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil geht es um Merkmale der Praxen sowie um Angaben zu den Inhabenden und Angestellten. Im zweiten Teil der Erhebung geht es um die Finanzdaten der Praxen. Die Erhebung erfolgt für beide Teile per Online-Fragebogen.

Schwerpunktthema Praxisnachfolge

In der Zi-Erhebung wird das Schwerpunktthema Praxisübergabe näher beleuchtet. Gegenstand sind unter anderem die Planung bzw. Perspektive einer möglichen Praxisübergabe sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Probleme bei der Suche nach einer Nachfolge.

Aufwandspauschale

Die Teilnehmenden erhalten eine ab diesem Jahr erhöhte Aufwandspauschale. Diese beträgt:

  • 270 Euro je Einzelpraxis
  • 420 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabenden
  • 470 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabenden

Voraussetzung für den Erhalt der vollen Pauschale ist eine Bestätigung der Finanzdaten durch Steuerberatende oder Vertretende verwandter Berufsgruppen. Wird keine Bestätigung vorgelegt, wird nur die halbe Aufwandspauschale gezahlt.

Individueller Praxisbericht

Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird.

Um die Aufwandspauschale auszahlen und die Zugangsdaten zum Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmenden erforderlich. Die Erhebungswelle endet voraussichtlich am 30. April 2024.

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