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2. November 2022

Unabhängiger Berufungsausschuss gibt Widerspruch statt

Verlegung eines radiologischen Sitzes von Simmern nach Selters

Der unabhängige und eigenständig agierende Berufungsausschuss in Rheinland-Pfalz hat dem Widerspruch gegen die Verlegung eines radiologischen Vertragsarztsitzes von Simmern in das 98 Kilometer entfernte Selters stattgegeben und die eingebrachten Bedenken bestätigt. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hatte zuvor mit Blick auf die bestmöglichen Versorgungsstrukturen für alle Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz um die Überprüfung einer entsprechenden Entscheidung des Zulassungsausschusses gebeten.

Grundlage für den Widerspruch der KV RLP war ihr Sicherstellungsauftrag für ganz Rheinland-Pfalz. Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung ist demnach maßgeblich. Im Falle der Verlegung eines Vertragsarztsitzes darf die Versorgung am ursprünglichen Ort nicht nachteilig verändert werden. Mit Blick auf die aktuelle Versorgungssituation in Selters und Simmern unter Einbeziehung der radiologischen Angebote in Montabaur, Dernbach, Koblenz und Neuwied ist das radiologische Leistungsangebot in Simmern im Vergleich nicht annähernd so breit aufgestellt. Die Versorgung am ursprünglichen Ort würde sich durch eine Verlegung demnach verschlechtern.

"Wir verfügen als KV RLP über den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag und müssen dabei nicht nur die lokalen Gegebenheiten, sondern immer unser gesamtes Bundesland im Blick haben", erläutert der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Andreas Bartels. "Wir setzen uns als KV RLP für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz ein und sind stets darauf bedacht, zum Wohle aller Patientinnen und Patienten bestmögliche Versorgungsstrukturen zu schaffen." Ausgehend von dieser Sorgfaltsplicht habe die KV RLP im vorliegenden Fall die Entscheidung des Zulassungsausschusses vom Berufungsausschuss prüfen lassen. "Der Berufungsausschuss ist ein unabhängiges Gremium, bestehend aus Vertretungen der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Sein Ergebnis schafft Verbindlichkeit, nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten. Dabei bleibt es bei unserem Angebot, im Bedarfsfall pragmatisch zu unterstützen", sagt Dr. Bartels.

Die dazu bereits im August von der KV RLP eingerichtete Sonderrufnummer 06131 326-4599 bleibt bis auf Weiteres montags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12 Uhr geschaltet, auch wenn sie seit Mitte September nicht mehr in Anspruch genommen wurde. Hier können sich betroffene Patientinnen und Patienten melden, die bereits fälschlicherweise vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Zulassungsverfahrens einen Termin im Krankenhaus Selters erhalten hatten, und werden an andere radiologische Praxen vermittelt.

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06. Mai 2024