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3. Juni 2022

Ukrainische Geflüchtete haben vollen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung

Registrierte Menschen sollen eine elektronische Gesundheitskarte bekommen

Aus der Ukraine geflüchtete und in Deutschland registrierte Menschen können seit dem 1. Juni ihre Krankenkasse frei wählen und bekommen eine elektronische Gesundheitskarte. Der Bundesrat hatte einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz am 20. Mai zugestimmt.

Für die behandelnde Praxis bedeutet das, dass der GKV-Leistungskatalog auf die ukrainischen Geflüchteten ausgeweitet wird. Dieser Personenkreis wechselte zum 1. Juni vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das SGB II bzw. SGB XII. Damit entfällt der beschränkte Leistungskatalog und Schutzsuchende aus der Ukraine werden wie alle anderen GKV-Versicherten medizinisch versorgt. Der Bund übernimmt die Krankenversicherungsbeiträge über seine Jobcenter. Falls ukrainische Schutzsuchende noch keiner Krankenkasse angehören, werden sie weiterhin mit Behandlungsausweisen der Kommunen in die Praxen kommen. Diese Personen erhalten dann lediglich Leistungen nach dem AsylbLG.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ändert sich für die Praxen auch die Abrechnungsgrundlage. Solange einer Praxis jedoch noch keine Bestätigung vorliegt, dass der Wechsel in das SGB II bzw. SGB XII stattgefunden hat bzw. es einen neuen Kostenträger gibt, erfolgt die Abrechnung weiter über das AsylbLG.

Zum Start ist damit zu rechnen, dass verhältnismäßig viele ukrainische Geflüchtete ihren Versichertenstatus mit einer Ersatzbescheinigung nachweisen, weil die Krankenkassen wegen der Lieferengpässe bei Mikrochips zum Teil keine elektronischen Gesundheitskarten ausstellen können.

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04. Mai 2024