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10. Oktober 2022

Stimulantien: Aufhebung der oberen Altersbeschränkung

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufhebung der Altersbeschränkung für Verordnungen von Stimulantien bei Erwachsenen mit ADS/ADHS durch Spezialistinnen und Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen beschlossen (AM-RL Anlage III Nr. 44 – Stimulantien). Eine ausnahmsweise Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war nach den Regelungen der Anlage III Nummer 44 bislang auf eine Übergangsphase bis zum 22. Geburtstag des oder der Versicherten beschränkt.

Der Änderung war ein Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung des EBM Nummer 14 (Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) in Nummer 6 der Präambel 14.1. vorangegangen. Hierdurch ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in begründeten Fällen eine Berechnung von Leistungen bei Versicherten jenseits des vollendeten 21. Lebensjahres möglich, sofern es sich um die Fortführung einer Behandlung handelt.

Vor diesem Hintergrund wurde die Arzneimittel-Richtlinie entsprechend angepasst. Somit können in therapeutisch begründeten Fällen Stimulantien nun auch für erwachsene Patientinnen und Patienten jenseits des vollendeten 21. Lebensjahres von Spezialistinnen und Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um die Fortführung einer Behandlung handelt. Der Einsatz von Stimulantien ist im Verlauf besonders zu dokumentieren.

Der Beschluss ist seit 7. Oktober 2022 in Kraft.

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08. Mai 2024