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27. Mai 2022

Steuerfreiheit des Corona-Bonus wird ausgeweitet

Gesetzesentwurf des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags

Der Steuerfreibetrag für arbeitgeberseitige Sonderleistungen wird von 3.000 Euro auf 4.500 Euro angehoben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen.

Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers begünstigt, berichtet der Informationsdienst "heute im Bundestag" (hib). Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

In der Aussprache des Ausschusses wurden die Verbesserungen für die durch die Pandemie besonders belasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewürdigt, berichtet hib. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Gesetzesentwurf zur Stützung und Stabilisierung von Unternehmen in einem sehr angespannten wirtschaftlichen Umfeld beitrage. Mit den Regelungen zur steuer- und abgabenfreien Corona-Sonderzahlung werde die Mehrarbeit und Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gewürdigt. Die Zahl der adressierten Einrichtungen sei erweitert worden.

KVen bekräftigen Forderung nach Corona-Bonus für MFA

KBV und KVen, so auch die KV RLP, fordern weiterhin die Auszahlung eines staatlich finanzierten Corona-Bonus für die Medizinischen Fachangestellten. "Die Anhebung des Steuerfreibetrags für Sonderleistungen ist sicherlich zu begrüßen, reicht aber nicht aus. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wenn Pflegekräfte einen staatlich finanzierten Bonus erhalten, zugleich aber die MFA in den Praxen leer ausgehen sollen. Sie waren in Pandemiezeiten besonderen Belastungen ausgesetzt und dies muss auch die Politik anerkennen und entsprechend würdigen", so Dr. Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstands der KV RLP.

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26. April 2024