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8. Juni 2022

Steigende Kosten in Praxen: Delegierte fordern Anpassung des Orientierungspunktwerts

Vertreterversammlung der KV RLP am 8. Juni

Einstimmig hat die Vertreterversammlung der KV RLP in ihrer Sitzung am 8. Juni eine Resolution zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Praxen verabschiedet. Anlass waren die aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und weltpolitischen Situation auch hier stark gestiegenen Kosten. Die Delegierten sprachen sich dafür aus, die Preissteigerungen in der kommenden Verhandlung des Orientierungspunktwerts zu berücksichtigen.

Resolution | Die hohen Preissteigerungen müssen in der kommenden Verhandlung des Orientierungspunktwerts auf Bundesebene berücksichtigt werden, um die wirtschaftliche Existenz der Praxen auch zukünftig zu ermöglichen.
Dr. Andreas Bartels

Die derzeitige wirtschaftliche und weltpolitische Situation hat enorme Auswirkung auf die finanzielle und existentielle Lage der Praxen. In der jährlichen Verhandlung des Orientierungspunktwerts zwischen der KBV und den Krankenkassen auf Bundesebene werden die Kostenentwicklungen retrospektiv betrachtet. 

Bereits in den Vorjahren hat dies dazu geführt, dass die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre nicht adäquat abgebildet werden konnten. Die massiv gestiegenen Kosten müssen durch die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten immer rund 2 Jahre vorfinanziert werden. Besonders in der aktuellen Situation ist dies für die Praxen untragbar und existenzbedrohend. 

Der Wettbewerb um die Fachkräfte in den Praxen spitzt sich immer weiter zu. Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fällt es zunehmend schwerer, finanziell mit den konkurrierenden Wettbewerberinnen und Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten. Während den Niedergelassenen die Kostensteigerungen retrospektiv mit einem Zwei-Jahres-Verzug erstattet werden, werden diese im stationären Bereich prospektiv berücksichtigt. Dies führt zu einer enormen Wettbewerbsverzerrung, zumal seit 2020 bis heute die MFA-Tarife berechtigt um ca. 12 Prozent angestiegen sind. 

Um die patientenorientierte ambulante vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung nicht zu zerstören, fordert daher die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz von den Spitzen der Gemeinsamen Selbstverwaltung (GKV, KBV, Schiedsamt) und den politisch für die Rahmenbedingungen Verantwortlichen, dass die aktuellen Preisentwicklungen in der Ermittlung der Anpassung des Orientierungswerts für das Jahr 2023 prospektiv berücksichtigt werden. Für Preisentwicklungen, die nicht über den Orientierungspunktwert ausgeglichen werden können, müssen andere rechtzeitige und angemessene Ausgleichsmechanismen vereinbart werden. 

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06. Mai 2024