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27. Juli 2022

Rehasport und Funktionstraining auch für Kinder möglich

Kein Ersatz für unzureichende Sportangebote

Rehabilitationssport und Funktionstraining kommen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Dies gilt für chronisch kranke Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene gleichermaßen. Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken. Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Betroffene Kinder können ebenfalls von Rehasport und Funktionstraining profitieren, da er umfassend die funktionale Gesundheit fördert und dabei auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte abzielt. So ist zum Beispiel Rehasport bei einem adipösen Kind im Anschluss an eine Reha sinnvoll, um den Erfolg der Reha zu sichern. Durch das Training soll die erlangte Bewegungsfreude aufrechterhalten bleiben und eine regelmäßige Teilnahme an sportlichen Aktivitäten unterstützt werden.

Das Training wird meist in Sportgruppen absolviert. Dazu müssen die betroffenen Personen über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit verfügen. Langfristig sollen Menschen in die Lage versetzt werden, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.

Verordnung und Kosten

Verordnet werden Rehasport/Funktionstraining auf dem Verordnungsmuster 56. Das ausgefüllte Formular ist vor Beginn der Behandlung durch den Versicherten bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten fließen nicht in das mit den Krankenkassen vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen. Leistungsinhalt und -dauer sowie Umfang des Rehasport und Funktionstrainings sind in der bundesweit gültigen Rahmenvereinbarung festgelegt.

Kein Ersatz für unzureichende Sportangebote

Rehabilitationssport und Funktionstraining darf nicht als Ersatz für unzureichende Angebote an Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenhilfe, im Kindergarten, im allgemeinen Sportunterricht oder in Sondergruppen außerhalb des Schulbetriebs verordnet werden. Dies gilt insbesondere für den Ausfall an Sportangeboten aufgrund der Corona-Pandemie.

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02. Mai 2024