Direkt zum Inhalt

27. März 2024

PVS mit KBV-Vertrag: viele Vorteile für Praxen

Neuer Anforderungskatalog ist veröffentlicht

Ab sofort können Anbieterunternehmen von Praxissoftware einen Vertrag mit der KBV schließen und damit zeigen, dass sie und ihr System notwendige Anforderungen erfüllen. Damit einher gehen transparente Preise, erreichbare Ansprechpersonen und online bereitgestellte Updates. Praxen haben dadurch viele Vorteile.

Von Gesetzes wegen kann die KBV Anforderungen an Praxisverwaltungssysteme (PVS) festlegen (§ 332b SGB V). Den neuen Anforderungskatalog hat sie nun veröffentlicht. In der sogenannten Rahmenvereinbarung sind wesentliche Vorgaben enthalten, die aus Sicht der Institution wichtig für Praxen sind. PVS-Anbieterunternehmen können dabei selbst entscheiden, ob sie die Vorgaben erfüllen und einen Vertrag mit der KBV schließen möchten.

Sobald ein PVS-Anbieterunternehmen einen Vertrag mit der KBV geschlossen hat, wird es auf der KBV-Website gelistet. Dort können sich Arzt- und Psychotherapiepraxen dann vor einem PVS-Wechsel informieren. Ihr Softwareprodukt dürfen die Unternehmen mit dem Logo "PVS mit KBV-Vertrag" kennzeichnen.

Vorteile für Praxen

  • Preistransparenz: Praxen wissen im Vorfeld genau, welche Kosten auf sie zukommen. Klar ist auch, wie lange die vereinbarten Preise gelten.
  • Sicherheit: Die PVS-Anbieterunternehmen informieren die Praxen zuverlässig über Installation und sicherheitskritische Einstellungen.
  • Service: Praxen haben eine Ansprechperson. Sie können sich zudem darauf verlassen, dass sich diese innerhalb der vereinbarten Servicezeiten um ihr Anliegen kümmert.
  • Updates: Die quartalsweisen Aktualisierungen werden online bereitgestellt.
  • Entlastung: Wenn die Software hält, was sie verspricht, sorgt das für Zufriedenheit. Es entsteht kein unnötiger Aufwand durch Beschwerden oder Anfragen.
zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
27. April 2024