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22. Dezember 2023

Pünktlich zu Weihnachten: Über eine Milliarde Euro seit 2009 vorenthalten

Alarmierendes Defizit in der ambulanten Versorgung

Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 – 1992 in Lahnstein ausgetüftelt – beschert der Vertragsärzte- und Vertragspsychotherapeutenschaft in Rheinland-Pfalz an Weihnachten ein vergiftetes Geschenk: Am 26. Dezember erreicht das finanzielle Minus durch den gesetzlich verankerten Zwangsrabatt die alarmierende Summe von einer Milliarde Euro. Das bedeutet übersetzt: Die vor gut 30 Jahren eingeführte Budgetierung kürzt den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das ihnen zustehende Honorar für ihre geleistete Arbeit. Ein Teil der durchgeführten Behandlungen bleibt unbezahlt.

Am 26. Dezember 2023 haben die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen in Rheinland-Pfalz seit Einführung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Jahr 2009 eine Milliarde Euro nicht vergütet bekommen. Das Gesetz ist eine Weiterentwicklung der Vergütungsstrukturen des 1993 beschlossenen Gesundheitsstrukturgesetzes. Es sah vor, die begrenzte Geldmenge zur Vergütung der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung stärker an der Morbidität der gesetzlich Krankenversicherten auszurichten.

Das Gesundheitsstrukturgesetz wiederum wurde vor gut 30 Jahren eingeführt, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten. Jedoch hinterlässt die anhaltende Deckelung der Ausgaben, insbesondere für ärztliche Behandlungen sowie Arznei- und Heilmittel, deutliche Spuren. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die einen grundlegenden Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten, sind mit einer harten Realität konfrontiert: Sie erhalten keine volle, der Leistung angemessene Vergütung für ihre Arbeit. 

Das führt zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen selbstständigen Berufsgruppen. "Antiquierte Modelle wie die Budgetierung und die Bedarfsplanung wurden trotz Ärztemangels, demografischer Entwicklung und veränderter Bedarfe beibehalten. Dazu verschärfen ausufernde Bürokratie, wachsender Kostendruck und zunehmender Fachkräftemangel die Lage und stellen Praxen längst vor existenzielle Belastungen", betont der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Dr. Peter Heinz.

Die Politik ist gefordert

Allein in Rheinland-Pfalz beläuft sich der durch den gesetzlich verankerten Zwangsrabatt verursachte finanzielle Verlust auf durchschnittlich rund 183.000 Euro pro Tag. Diese Zahl verdeutlicht die enormen wirtschaftlichen Herausforderungen für die Praxen.

Das Defizit wirft ernste Fragen zur Zukunft der Gesundheitsversorgung auf. "Die Leistungen in der ambulanten Versorgung müssen endlich wieder in vollem Umfang bezahlt werden. Die Praxen benötigen eine solide wirtschaftliche Perspektive und eine Planbarkeit, um den heutigen Anforderungen an eine sichere medizinische Versorgung der Menschen auch weiterhin gerecht werden zu können. Der Wert ärztlicher und psychotherapeutischer Arbeit darf nicht von der Finanzlage der Krankenkassen abhängig gemacht werden. Die Politik ist deshalb dringend gefordert, die unzeitgemäße Budgetierung aufzuheben", fordert Dr. Peter Heinz. "Anderenfalls tickt die Zwangsrabattuhr unerbittlich weiter!"

Zwangsrabattuhr

Die Zwangsrabattuhr ist auf der KV RLP-Website zu finden unter: www.kv-rlp.de/226848

Anmerkung

Das Datum 26. Dezember 2023 errechnet sich aus der Fortschreibung der durchschnittlich nicht vergüteten Beträge von rund 183.000 Euro pro Tag von 2009 bis 2022. Da das Jahr 2023 noch nicht komplett abgerechnet ist, wurde dafür der Durchschnitt der genannten Vorjahre verwendet und fortgeschrieben.

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