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6. Oktober 2022

Psychotherapeutische Versorgung im Ahrtal muss gesichert werden – KV RLP und Opferbeauftragter sind sich einig

Flut im Ahrtal

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) beurteilt die psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz seit Langem als prekär. In einem Antwortschreiben an den Opferbeauftragten des Landes, Detlef Placzek, stellte sie ihre Position nun erneut dar. Placzek hatte die KV RLP eindringlich darum gebeten, sie möge sich für die Zulassung weiterer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum Wohl der Patientenversorgung einsetzen.

Durch die verheerende Flut im Ahrtal ist ein großer Bedarf an ambulanten (Trauma-)Psychotherapieangeboten entstanden, vor allem für Kinder und Jugendliche. Nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedarfsplanung ist der maßgebliche Planungsbereich für die Fachgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten jedoch für weitere Zulassungen gesperrt. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände und der Hilfsbedürftigkeit der Menschen erscheint das paradox und nicht nachvollziehbar. Dies kritisiert auch der Opferbeauftragte des Landes, Detlef Placzek, in einem Brief an die KV RLP. Die Kritik an der Bedarfsplanung im jetzigen Zustand teilt die KV RLP und spricht sich schon seit Langem für eine Veränderung hin zu mehr Psychotherapiesitzen aus.

"Deshalb nutzen wir alle Handlungsspielräume, die uns der Gesetzgeber eröffnet hat, um die Bedarfsplanung flexibler zu gestalten und damit auch die vertragspsychotherapeutische Versorgung im Land nachhaltig zu stärken und voranzutreiben", so Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub, selbst Psychotherapeut. "Schon vor der Pandemie stieß die Bedarfsplanung an ihre Grenzen und war nicht dazu geeignet, den tatsächlichen vertragspsychotherapeutischen Versorgungsbedarf adäquat zu decken. Die Versorgungssituation wird durch Krisensituationen noch weiter zugespitzt."

Sonderbedarf als Lösung des Versorgungsproblems

Der Zulassungsausschuss, in dem auch die Krankenkassen vertreten sind, kann allerdings ausnahmsweise im Rahmen des sogenannten Sonderbedarfes zulassen, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Für das Ahrtal hat der zuständige und paritätisch besetzte Zulassungsausschuss die Voraussetzungen für solche Sonderbedarfszulassungen angenommen. Bislang wurden unter starkem Betreiben der KV RLP im Ahrtal sieben zusätzliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Wege des Sonderbedarfes zugelassen, was 4,25 Versorgungsaufträgen entspricht.

Die Sonderbedarfe sind im konkreten Fall die geeignetsten Zulassungsinstrumente, um Versorgungslücken zu schließen. Zudem werden die Sonderbedarfe durch persönliche Zulassungen ausgeübt, wodurch den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Möglichkeit eingeräumt wird, ein enges und bindendes Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten aufzubauen.

"Die KV RLP sieht nun nach kontinuierlicher Beobachtung der Versorgungslage im Ahrtal eine Ausweitung von Sonderbedarfszulassungen gekommen und wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen. Eine gesetzliche Grenze für die Etablierung der Sonderbedarfe gibt es zwar nicht, jedoch müssen die besonderen rechtlichen Gegebenheiten für jeden einzelnen Sonderbedarf vorliegen", erläutert Staub.

Die psychotherapeutische Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz kann nur vorangetrieben werden, wenn alle Beteiligten im Schulterschluss agieren. Die KV RLP ist dafür bereit.

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