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14. Dezember 2022

Praxisausweise bei Beenden einer Betriebsstätte ab 2023 gesperrt

Kein Zugriff mehr auf die Patientendaten über die TI

Jede Betriebsstätte hat für die verpflichtende Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) und den Zugriff auf deren Anwendungen und Dienste mindestens einen auf die Betriebsstättennummer (BSNR) registrierten Praxisausweis (SMC-B), die sogenannte SMC-B-Karte. Da aus Gründen der Datensicherheit nach dem Beenden einer Betriebsstätte kein Zugriff auf die Patientendaten mehr über die TI erfolgen darf, müssen die Praxisausweise in diesen Fällen zukünftig gesperrt werden.

Beantragen müssen Praxen die SMC-B-Karten bei einem der drei Trust-Service-Provider medisign, D-Trust oder T-Systems. Als Herausgeberinnen der Praxisausweise obliegt den KVen die Gesamtverantwortung der Prüfung, Freigabe und Sperrung der Praxisausweise.

Bisher hat die KV RLP nach dem Beenden von Betriebsstätten keine Sperrung der Praxisausweise vorgenommen. Ab dem Jahr 2023 wird jedoch ein Sperrprozess implementiert, da die KV RLP aus Gründen der Patientendatensicherheit dazu verpflichtet ist Vorab werden alle betroffenen Praxen informiert, so dass für einen eventuell notwendigen Austausch des Praxisausweises genügend Zeit bleibt und ein durchgehender Zugriff auf die TI sichergestellt ist. Dabei werden Alt- und Neufälle unterschieden.

Altfälle

Bei dem durchzuführenden Datenabgleich mit dem Verzeichnisdienst der TI (VZD) war auffällig, dass zahlreiche Praxisausweise bereits beendeter Betriebsstätten weiterhin in Gebrauch sind und somit Zugriff auf die TI besteht. Das kann folgende Gründe haben:

  • Die Vorgängerin bzw. der Vorgänger hat die Tätigkeit beendet und die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger verwendet für die neue Betriebsstätte weiterhin einen Praxisausweis mit alter BSNR.

  • Ein Mitglied hat eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) verlassen und eine neue Betriebsstätte gegründet, verwendet aber den alten Praxisausweis der BAG weiter.

In beiden Fällen muss die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber einen neuen Praxisausweis für die neue Betriebsstätte beantragen. Alle Betriebsstätten, auf die eine der beiden Konstellationen zutrifft, werden demnächst persönlich angeschrieben und nochmals darauf hingewiesen. Des Weiteren werden die betreffenden BSNR durch den aktuellen Quartalschlüssel abrufbar im geschützten Mitgliederbereich veröffentlicht.

Neufälle

Die Sperrfrist von Praxisausweisen, deren Betriebsstätten im Jahr 2023 beendet werden, wird auf das Ende des laufenden Quartals plus das Folgequartal festgelegt. Auch hier informiert die KV RLP die betreffenden Betriebsstätten vorab.

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