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24. Januar 2024

Pneumokokken-Impfstoff PPSV23

Vorsicht Regressgefahr

Die letzte Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) vom 13. Januar 2024 hat zur Folge, dass sich der Einsatz des 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffes (PPSV23) bei der Pneumokokken-Impfung erheblich reduzieren wird.

Nach Anlage 1 der SI-RL wird der PPSV23 ab sofort nur noch zur sequentiellen Impfung für Kinder ab dem Alter von 2 Jahren und Jugendlichen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie bei Wiederholungsimpfungen (Mindestabstand von sechs Jahren zur PPSV23-Impfung) benötigt.

Die KV RLP hat daher bereits im November 2023 empfohlen, PPSV23 nur in kleinen Mengen zu beziehen, um größere Verwürfe und Regressforderungen der Krankenkassen zu vermeiden. Werden in Abwägung der Wirtschaftlichkeit gegenüber größeren Packungen Einzeldosen benötigt, so werden auch diese für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte über den Sprech-stundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Kostenträgerkennung 106 315 003) verordnet.

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29. April 2024