6. April 2023
Lieferengpässe von Arzneimitteln bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigen
Empfehlung von KBV und GKV-Spitzenverband
Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Auf diese Empfehlung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Das betrifft ausschließlich Arzneimittel und Medizinprodukte, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen.