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17. April 2024

Krankenhausreform schwächt ambulante Versorgung

KV RLP kritisiert Konkurrenz durch Krankenhäuser und Doppelstrukturen

Die KV RLP warnt vor einer weiteren Schwächung der ambulanten Versorgung durch die aktuellen Pläne zur Krankenhausreform. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine weitreichende Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung vor und trägt damit zu einer Verschärfung der angespannten Lage bei. Statt die Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu verbessern und die Strukturen zu stärken, schafft der Entwurf zusätzliche Unsicherheit und konkurrierende Systeme. Der Wettbewerb um die ohnehin zu wenigen Fachkräfte nimmt weiter zu und es entstehen Doppelstrukturen, die sich vor allem in ländlichen Regionen negativ auf die Versorgung der Menschen auswirken.

"Die Absicht der Krankenhausreform, die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Abläufe zu entbürokratisieren und effizienter zu werden, ist richtig und dringend notwendig. Allerdings ist es der völlig falsche Ansatz und ein folgenschwerer Irrweg, die Krankenhäuser für hausärztliche Aufgaben zu öffnen", sagt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. "Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass die Krankenhäuser einen Teil der hausärztlichen Versorgung künftig nebenbei abdecken können. Am Ende führen die Pläne lediglich dazu, dass eine ungesunde Konkurrenzsituation entsteht und die ambulanten Strukturen weiter ausbluten. Der entsprechende Ermächtigungs-Paragraf löst keine Probleme. Er spielt die Praxen und die Krankenhäuser auf Kosten der Patientinnen und Patienten gegeneinander aus."

Versorgung wird sich durch Reform nicht verbessern

Der Paragraf 116a im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht unter dem Punkt "Ambulante Versorgung durch Krankenhäuser" eine Öffnung der Krankenhäuser sowie der geplanten kommenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen für die vertragsärztliche Versorgung vor. Hiermit soll einer drohenden Unterversorgung entgegengewirkt und eine kontinuierliche allgemeinmedizinische Versorgung gewährleistet werden. Tatsächlich gibt es in den Krankenhäusern aber kaum Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, die die hausärztliche Versorgung übernehmen könnten. Wir haben bereits heute einen Ärztemangel. Der ohnehin schon bestehende Wettbewerb um Fachkräfte nimmt weiter zu. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sich besonders in den heute schon schlechter versorgten Regionen aus Sicht der KV RLP hierdurch nicht verbessern.

Sollten die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (ehemals bezeichnet als Level 1i-Krankenhäuser) an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, müssten sie medizinisches Personal aus dem durch Bereitschaftsdienste und überbordender Bürokratie besonders belasteten ambulanten Sektor abwerben. 

"Wir brauchen keinen neuen Paragrafen, wir brauchen funktionierende Praxen!"

"Statt den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten als Stütze der flächendeckenden Versorgung eine Perspektive zur Planbarkeit zu geben, wird ihnen das Leben noch schwerer gemacht. Für Krankenhäuser wird die Grenze zum ambulanten Bereich mit dem aktuellen Entwurf immer durchlässiger. In die andere Richtung gilt das nicht. Von einer Ambulantisierung kann keine Rede mehr sein", betont Dr. Bartels.

Mit Blick auf die laufende Beteiligung der Verbände an der Gesetzesvorlage fordert er von der Politik deutliche Nachbesserungen: "Konkurrierende Modelle und Doppelstrukturen helfen niemandem, am wenigsten den Patientinnen und Patienten. Es ist Augenwischerei, die Aufgaben zwischen den Krankenhäusern und den Praxen einfach hin und her zu schieben. Wir brauchen keinen neuen Paragrafen, wir brauchen funktionierende Praxen! Wenn wir trotz des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung die haus- und fachärztliche Versorgung weiterhin sicherstellen wollen, müssen die ambulanten Strukturen nachhaltig gestärkt werden."

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