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1. Dezember 2022

Konnektortausch-Pauschalen werden automatisch ausgezahlt

Erstattung anhand der aktuellen Abrechnungsdatei

Aufgrund mehrfacher Anfragen informiert die KV RLP, dass für die Auszahlung der Pauschalen an Betriebsstätten im Fall eines erforderlichen Konnektortauschs keine Anträge gestellt werden müssen. Vielmehr erfolgt die Erstattung automatisch anhand der aktuellen Abrechnungsdatei.

Sämtliche Sicherheitsmodulkarten (gSMC) dezentraler Komponenten, die für den Betrieb von Konnektoren und stationären Kartenterminals notwendig sind, sowie Praxis- und elektronische Heilberufsausweise haben eine maximale Laufzeit von fünf Jahren. Vor Ablauf müssen diese rechtzeitig ausgetauscht werden.

Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch von Komponenten entstehen, werden gemäß Anlage 12 der Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) durch Pauschalen erstattet. Dabei gilt:

  • Jede Betriebsstätte hat den einmaligen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch eines Konnektors, dessen Sicherheitsmodulkarten (gSMC-K) innerhalb der nächsten sechs Monate ablaufen. Die Erstattung erfolgt über die Konnektortausch-Pauschale in Höhe von 2.300 Euro.

  • Diese Pauschale beinhaltet auch den Austausch der Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) eines stationären Kartenterminals, die Installation des Praxisausweises sowie die Entsorgung der nicht mehr nutzbaren Komponenten.

  • Für den Austausch weiterer gSMC-KT, die einer Betriebsstätte über die Vereinbarung finanziert wurden und in den nächsten sechs Monaten ablaufen, entstehen weitere Ansprüche auf die gSMC-KT-Tausch-Pauschale von jeweils 100 Euro.

Seit dem 3. Quartal 2022 wird das Ablaufdatum der gSMC-K von Konnektoren mit der Abrechnungsdatei je Betriebsstätte in der Feldkennung 227 übermittelt. Durch die Feldkennung 227 soll eine unbürokratische Auszahlung der Pauschalen erfolgen. In der Abrechnung muss zusätzlich mindestens ein Prüfnachweis für den Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) enthalten sein. Damit ist der Nachweis erbracht, dass eine Betriebsstätte noch an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen ist. Wichtig: Die Praxis muss gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem IT-Systemhaus gewährleisten, dass diese Feldkennung in der Abrechnung auch tatsächlich übermittelt wird.

Das Ablaufdatum des Konnektors wird anhand der aktuellen (Test-)Abrechnungsdatei mit der des Vorquartals verglichen. Hat sich die Laufzeit verändert – der Konnektor hat eine neue Laufzeit von mindestens vier Jahren – und liegt mindestens ein VSDM-Prüfnachweis in der aktuellen Abrechnung vor, wird die Konnektortausch-Pauschale in Höhe von 2.300 Euro innerhalb von vier Wochen automatisch erstattet. Die Auszahlung der gSMC-KT-Tausch-Pauschale für weitere stationäre Kartenterminals erfolgt automatisch fünf Jahre nach Bescheid eines zuvor erstatteten Geräts.

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13. Mai 2024