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28. Dezember 2023

Knappes Honorarplus für die Vertragsärzteschaft in 2024

Ergebnis im Überblick

Kurz vor Jahresende haben sich die KV RLP und die rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbände auf ein Honorarplus für die niedergelassene Haus- und Fachärzteschaft im Jahr 2024 verständigt. Trotz sehr schwieriger Rahmenbedingungen steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV) um 4,0789 Prozent – das entspricht einer Summe von rund 57,3 Millionen Euro. Hinzu kommen zusätzliche Finanzmittel für förderungswürdige Leistungen und zur Finanzierung der Strukturen im Notdienst (Ärztlicher Bereitschaftsdienst).

Der Vorstand der KV RLP spricht von einem "tragfähigen Kompromiss", der mit den Krankenkassenverbänden zur Honorarsteigerung erzielt werden konnte. Aber auch nach Abschluss der Honorarverhandlungen bleibe die wirtschaftliche Situation in den Arztpraxen nach wie vor sehr angespannt. "Die weiterhin viel zu niedrige Entwicklung des Orientierungswerts reicht nicht aus, um die steigenden Praxis- und Energiekosten auszugleichen. Wir sind bei dem jetzt erzielten Kompromiss bis an die Schmerzgrenze gegangen. Erfolgt auf Bundesebene kein grundlegender Richtungswechsel hin zu einer Entbudgetierung aller ärztlicher Leistungen, ist von einem weiteren Praxissterben auszugehen", zieht der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Peter Heinz, als Fazit des Honorarabschlusses.

Das Ergebnis der Honorarverhandlungen im Überblick

  • Der regionale Punktwert wird um 3,85 Prozent erhöht und beträgt damit 11,9339 Cent.

  • Um die Entwicklung der demografie- und diagnosebezogenen Veränderungsraten bei der Morbiditätsstruktur der Versicherten in Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen, wird die mGV um 0,1741 Prozent erhöht.

  • Zusätzlich wird die mGV um 0,0548 Prozent gesteigert, um den Kassenwechsler-Effekt zu beheben.

  • Bisher extrabudgetär vereinbarte Leistungen werden in der Regel weiterhin als Einzelleistungen vergütet.

  • Beschlüsse des Bewertungsausschusses für 2024 werden beschlusskonform umgesetzt. Damit werden neue Leistungen grundsätzlich auch extrabudgetär vergütet.

  • Um förderungswürdige Leistungen zu finanzieren und die Strukturen im Notdienst (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) in Rheinland-Pfalz zu fördern, stellen die Krankenkassen einen Betrag in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung. Welche Leistungen hier konkret gefördert werden und in welcher Höhe, wird noch abgestimmt.

  • Da im nächsten Jahr rund 60 Millionen Euro bundesweit zur Abgeltung des Hygieneaufwands bei ambulanten Operationen bereitgestellt werden, haben die Krankenkassen die Fortsetzung der Investitionspauschalen zur Förderung des ambulanten Operierens in Rheinland-Pfalz vehement abgelehnt. In den Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband sollen Zuschlagsziffern zur Abgeltung des Hygieneaufwands im EBM geschaffen werden, die ab dem 1. Januar 2024 – je nach Beschlussfassung gegebenenfalls rückwirkend – abgerechnet werden können. Nach nunmehr zehn Jahren endet damit die Förderung des ambulanten Operierens durch Investitionszuschläge mit Wirkung zum 31. Dezember 2023.

  • Die Vergütung für Wegepauschalen wird um 3,85 Prozent angehoben.

  • Die Vergütung für Schutzimpfungen – mit Ausnahme der Impfung gegen COVID-19 – wird um 4,22 Prozent erhöht.

  • Die zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristete Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten im Rahmen einer Katarakt-Operation wird unbefristet fortgeführt.
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