Direkt zum Inhalt

20. Dezember 2023

Kinderkrankmeldung: für Eltern auch per Telefon

Beschluss des Gemeinamen Bundesausschusses

Ab sofort können Eltern auch eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihrer Kinder per Telefon erhalten. Voraussetzung: Patientinnen und Patienten sind in der Praxis bekannt und es liegen keine schwere Symptome vor. Bereits Anfang Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichten Krankheitssymptomen wieder eingeführt wird.

Weiterführende Links

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
02. Mai 2024