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17. April 2024

KBV-Präventionsinitiative zu HPV

Kostenfreie Materialien fürs Wartezimmer

Angesichts der niedrigen Impfquoten gegen Humane Papillomaviren (HPV) bei Mädchen und Jungen startet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Informationskampagne. Damit soll das Bewusstsein für HPV und die Schutzimpfung erhöht werden. Sie als Praxis können Ihre Patientinnen und Patienten mit einem Plakat und einer Infokarte für das Wartezimmer darauf aufmerksam machen. Die KBV stellt die Materialien kostenfrei zur Verfügung.

Die KBV unterstützt Praxen bei der Information ihrer Patientinnen und Patienten zum Thema HPV-Schutzimpfung durch Materialien für das Wartezimmer. Unter dem Motto "Schützen Sie Ihre Kinder vor HPV. – Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung schützt." weist ein DIN-A3-Plakat auf die Schutzimpfung hin. Eine Karte informiert darüber, für wen die Impfung empfohlen ist. Weiterhin stellt die KBV Bild-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung, die Sie auf Ihren Social-Media-Kanälen einsetzen können.

Die Materialien stellt die KBV auf einer Themenseite zur HPV-Impfung bereit. Dort können sie kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden.

Niedrige Impfquoten steigern

Humane Papillomaviren gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Fast alle Menschen stecken sich im Laufe des Lebens mit HPV an, oft bereits beim ersten Sexualkontakt. Die Viren können Krebs am Gebärmutterhals, aber auch an After oder Penis und in Mund oder Rachen auslösen.

Den besten Schutz bietet die HPV-Impfung, wenn vorher noch kein Kontakt zu HP-Viren stattgefunden hat. In Deutschland liegen die HPV-Impfquoten für eine vollständige Impfserie bei 15-jährigen Mädchen jedoch lediglich bei 54 Prozent und bei Jungen bei 27 Prozent (Daten für 2021, RKI-Impfsurveillance, Epidemiologisches Bulletin 48/2022).

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die zweifache Impfung für Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollten so früh wie möglich nachgeholt werden. Die Kosten dafür werden bis zum 18. Geburtstag standardmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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03. Mai 2024