Direkt zum Inhalt

11. Oktober 2023

IKK Südwest: CRP-Tests vor Antibiotika-Verordnungen werden gefördert

Teilnahme am Vertrag ist freiwillig

Die KV RLP hat mit der IKK Südwest einen Vertrag über die Förderung einer adäquaten und indikationsgerechten Antibiotika-Verordnung bei Versicherten mit akuten Atemwegsinfektionen mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 geschlossen.

Ziel ist es, mit der Durchführung eines C-reaktiven Protein (CRP)-Tests mittels Point-of-Care (PoC)-Testgeräten zu prüfen, ob bei einer Atemwegserkrankung eine Antibiotika-Verordnung erforderlich ist. Dadurch sollen unnötige Antibiotika-Verordnungen vermieden werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und -ärzte – unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fachgruppe. Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig, eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist weder von den Ärztinnen und Ärzten, noch von den Versicherten erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Vorhaltung eines PoC-Testgeräts inklusive Zubehör. Die Durchführung eines CRP-Tests mittels PoC-Testgerät wird mit einem Betrag in Höhe von 7 Euro extrabudgetär vergütet. Bei der Abrechnung gegenüber der KV RLP ist die Abrechnungsnummer 92800 anzugeben.

Aufgrund des kurzfristigen Vertragsabschlusses ist die neue Abrechnungsnummer im Praxisverwaltungssystem bislang nicht hinterlegt und daher manuell zu erfassen. Die Nummer wird aber im nächsten Update für das 4. Quartal 2023 enthalten sein.

Der Vertrag ist auf der Website der KV RLP hinterlegt.

Zum Vertrag

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
29. April 2024