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14. Oktober 2022

Heilmittelbehandlung per Video

Übergangsvereinbarung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im Januar 2022 die Heilmittel-Richtlinie (HM-RL) um die Heilmittelerbringung per Video ergänzt. Hintergrund ist das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Somit haben GKV-Versicherte auch nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelung einen Anspruch auf Videotherapie im Heilmittelbereich. 

Seit April 2022 ist die Videotherapie bereits in den Bereichen Physiotherapie und Ernährungstherapie möglich (die KV RLP berichtete). Der GKV-Spitzenverband hatte mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden entsprechende bundeseinheitliche Verträge (§ 125 Abs. 2a SGB V) geschlossen. Hierbei wurde unter anderem vereinbart, welche Heilmittelleistungen als Videotherapie erbracht werden können. 

Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie per Video 

Seit dem 1. September 2022 gibt es auch wieder die Möglichkeit einer Videobehandlung im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden haben sich wegen laufender Schiedsverfahren auf eine Übergangsvereinbarung geeinigt. Diese gilt bis zur Entscheidung der Schiedsstelle. Erst dann ist eine Überführung in die Regelversorgung möglich.

Auch Kinder ab vier Jahren können telemedizinisch behandelt werden, sofern ihre Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit ausreichen und eine Bezugs- oder Betreuungsperson während der Therapie mit anwesend ist.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Videobehandlung, wenn beispielsweise in der Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht. Hier ist der persönliche Kontakt unerlässlich, damit die Therapeutin oder der Therapeut im Bedarfsfall direkt eingreifen kann. 

Ergotherapie per Video

Ergotherapie kann ab 1. Oktober 2022 ebenfalls neben einer Therapie in Präsenz auch wieder als Videobehandlung angeboten und erbracht werden. Hier haben der GKV-Spitzenverband und die zuständigen Vertretenden der Ergotherapeutinnen und -therapeuten gemäß Schiedsspruch eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Demnach können im Quartal 30 Prozent ergotherapeutischer Leistungen per Video erfolgen. 

Ausgeschlossene Leistungen

Laut Vereinbarung ist eine Videotherapie bei den folgenden Leistungen nicht möglich: 

  • thermische Anwendungen,
  • ergotherapeutische temporäre Schiene,
  • Hausbesuche.

Im Gegensatz zur logopädischen Behandlung per Video gibt es bei der ergotherapeutischen Behandlung per Video keine Altersbegrenzung. Der oder die Versicherte muss körperlich und psychisch in der Lage sein, aktiv am Therapieprozess teilzunehmen und über eine ausreichende Medienkompetenz verfügen.

In allen Heilmittelbereichen in denen eine Videobehandlung erfolgen kann, muss die erste Behandlung in Präsenz stattfinden und Versicherte müssen einer Weiterbehandlung per Video zustimmen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, dürfen von den Therapeutinnen und Therapeuten nur Programme von zertifizierten Videoanbietern verwendet werden.

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09. Mai 2024