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22. März 2024

Grippesaison 2024/2025

Bis 31. März 2024 Grippeimpfstoffe vorbestellen

Die Praxen werden vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dringend gebeten, noch bis Ende März ihren Bedarf an Grippeimpfstoffen für die kommende Saison 2024/2025 vorzubestellen.

Grund des Aufrufes ist eine eklatante Abweichung des durch die Arztpraxen bisher gemeldeten Bedarfs an Grippeimpfstoffen für die Saison 2024/2025 im Vergleich zur laufenden Saison. Dies kann in der kommenden Saison zu eingeschränkter Verfügbarkeit des Impfstoffes - sowohl bei der Standarddosis als auch bei dem Hochdosis-Impfstoff – führen, denn die Produktionsmenge richtet sich nach Vorbestellungen.

Sonderregelung in Rheinland-Pfalz

Die KV RLP hat mit den Krankenkassenverbänden Sonderregelungen verhandelt:

So verzichten die Krankenkassen in der Regel auf Regresse, wenn die Praxen die Gesamt-Bestellmenge für die Saison 2024/2025 zunächst auf 95 Prozent der in der Vorjahressaison verimpften Menge (= abgerechnete GOPen) begrenzen.

Durch Vorbestellungen oberhalb der 95-Prozent-Grenze oder zu hohe Nachbestellungen können Regressforderungen durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Namen der Gemeinschaft der Kostenträger entstehen. Hierbei ist eine Differenz von mehr als 20 Prozent der Gesamtmenge der über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffen im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen maßgeblich.

Verordnung

Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen (kein Autidem-Kreuz setzen). Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.

Indikation

Die Indikation für eine Grippe-Schutzimpfung zulasten der GKV richtet sich nach den Angaben der Schutzimpfungs-Richtlinie. Die Impfung erfolgt mit einem inaktivierten quadrivalenten Impfstoff. Bei Personen ab 60 Jahren ist grundsätzlich ein Hochdosis-Impfstoff zu verwenden.

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29. April 2024