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30. Juni 2023

Geplante Sozialversicherungspflicht vertreibt Poolärztinnen und -ärzte

Große Mehrheit erwägt Rückzug aus Ärztlichem Bereitschaftsdienst

Die große Mehrheit der Poolärztinnen und -ärzte in Rheinland-Pfalz würde nicht mehr für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) zur Verfügung stehen, sollte die Bundesregierung für sie eine Sozialversicherungspflicht beschließen. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) unter den 427 Ärztinnen und Ärzten, die freiberuflich einen großen Teil der Bereitschaftsdienste in Rheinland-Pfalz leisten.

Die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten wäre damit in der bisherigen Form nicht mehr möglich. "Die Bereitschaftspraxen müssten schließen und die Notfallversorgung wieder durch das frühere Kollegialvertretungssystem erfolgen – ebenfalls mit der Folge, dass die Niederlassung deutlich unattraktiver würde und Praxen früher aus dem System ausscheiden. Die Versorgung der Menschen würde kollabieren. Wir können nur dringend an die Politik appellieren, das Vorhaben zu stoppen", warnt Dr. Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstands der KV RLP.

Konkret hatte die KV RLP gefragt, ob sich die freiberuflichen Poolärztinnen und -ärzte im Falle der Einführung einer Sozialversicherungspflicht als Konsequenz daraus von der KV RLP fest anstellen lassen würden. Anders als die Vertragsärztinnen und -ärzte ist diese Gruppe freiberuflich auf Basis einer Vereinbarung mit der KV RLP im ÄBD tätig.

Befragt wurden alle 427 im ÄBD tätigen Poolärztinnen und -ärzte. 341 von ihnen nahmen an der Umfrage teil. Für 89 Prozent von ihnen kommt eine Anstellung nicht infrage – mit der Konsequenz, dass sie damit nicht mehr für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung stünden.

Diese Aussage ist ebenso klar wie beunruhigend: Der bürokratische Aufwand und die zusätzlichen Belastungen lassen das Engagement für die Befragten unattraktiver werden. Wie gravierend sich ihr Ausstieg auswirken würde, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Die 427 Poolärztinnen und -ärzte bilden in Rheinland-Pfalz etwa ein Drittel aller im ÄBD tätigen Personen und leisten mehr als die Hälfte der anfallenden Dienste.

Gefährdung der Patientenversorgung

"Wer diese Zahlen ignoriert, setzt die Gesundheit und Versorgung der Menschen wissentlich aufs Spiel", sagt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KV RLP. "Es nützt nichts, die Finanzen bereitzustellen, wenn niemand mehr da ist, der die Dienste übernimmt. Wer eine Sozialversicherungspflicht einführen will, nimmt sehenden Auges in Kauf, dass wir noch mehr Ärztinnen und Ärzte verlieren, dass noch weniger Nachwuchs in den Beruf und die Niederlassung kommt und dass noch größere Versorgungslücken entstehen. Völlig überfüllte Praxen, eine überlastete Notfallversorgung und ein Zusammenbruch der aufgebauten Strukturen wären die Folge", prognostiziert Dr. Bartels. "Vor diesem Hintergrund die Sozialversicherungspflicht einzuführen, ist gegen jede Vernunft."

Die KV RLP schlägt deshalb vor, analog zu den geltenden Regelungen für Notärztinnen und Notärzte eine Ausnahmeregelung festzuschreiben. "Es liegt allein am politischen Willen, eine solche, in Anbetracht der immer schwierigeren Rahmenbedingungen zwingend notwendige Regelung umzusetzen und damit die Voraussetzung zu schaffen, dass wir auch künftig genügend Poolärztinnen und -ärzte haben, um die ambulante Versorgung der Menschen zu sichern", macht Dr. Heinz klar.

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