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16. November 2022

ePA soll Opt-out-Lösung erhalten

Automatische Einrichtung der ePA

Die Gesellschafterversammlung hat die gematik damit beauftragt, für die elektronische Patientenakte (ePA) noch in dieser Legislaturperiode eine Opt-out-Lösung zu prüfen. Das bedeutet, dass die ePA zunächst für alle Versicherte automatisch eingerichtet wird.

Wer keine automatische Einrichtung der ePA möchte, kann aktiv widersprechen – das entspricht dem "Opt-out-Prinzip". Im Vergleich zur künftigen Opt-out-Lösung müssen sich Versicherte zurzeit bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um diese angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der Opt-out-Lösung deutlich vereinfacht werden. Die aktuelle Version der ePA kann indes weiter genutzt werden und wird in den kommenden Monaten fortentwickelt.

Im Rahmen des Prüfauftrags an die gematik sollen vier wichtige Opt-out-Dimensionen geprüft werden:

  • die Bereitstellung der Akte,
  • der Zugriff auf die ePA,
  • ihre Befüllung und
  • die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.

Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.

Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP, sieht in der Opt-out-Regelung für den somatischen Bereich für die Patientinnen und Patienten gewisse Vorteile, schränkt aber ein: "Wir fordern für den Bereich der psychischen Erkrankungen, dass diese Daten nicht ohne aktive Zustimmung in die ePA geladen werden können. Cyberangriffe wie aktuell auf eine große Krankenkasse in Australien und das Hochladen von Patientendaten ins Darknet wecken in uns hier die größten Befürchtungen."

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