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12. August 2022

Eingeschränkte Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften

Ausweichen auf Rezeptur in bestimmten Fällen möglich

Derzeit sind Fiebersäfte für Kinder mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen nur eingeschränkt verfügbar. Eine Entspannung der Versorgungslage wird ab Herbst 2022 erwartet.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der GKV-Spitzenverband, die KBV und die ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben sich für den Zeitraum der eingeschränkten Verfügbarkeit der betreffenden Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fertigarzneimittel auf Maßnahmen zur Kompensation geeinigt.

So kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine entsprechende Rezeptur anstelle des Fertigarzneimittels verordnet und abgegeben werden. Diese Maßnahme soll ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit den entsprechenden Wirkstoffen erfordert.

Zu den weiteren Voraussetzungen zählen unter anderem,

  • dass der Fiebersaft von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet wurde.

  • dass die Apotheke bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels Rücksprache zu medikamentösen Alternativen (zum Beispiel anderer Wirkstoff, andere Darreichungsform) mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt hält. Die Apotheke hat die Nichtverfügbarkeit des Arzneimittels entsprechend zu dokumentieren.

Bei Verordnung des Fiebersaftes neben anderen Arzneimitteln auf demselben Rezept ist im Falle der Nichtverfügbarkeit des Fertigarzneimittels jeweils ein neues Rezept über eine entsprechende Rezeptur auszustellen. Daher wird empfohlen, die betroffenen Fiebersäfte im Zeitraum der eingeschränkten Verfügbarkeit auf einem gesonderten Rezept zur verordnen. Dieses kann bei Nichtverfügbarkeit in der Apotheke mit einem entsprechenden Vermerk zur ersatzweisen Herstellung einer Rezeptur nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt versehen werden. Eine neue Verordnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Da die Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Rezepturen teurer als die entsprechenden Fertigarzneimittel sind, wurde vereinbart, dass die ärztlichen Verordnungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gesondert berücksichtigt werden sollen.

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02. Mai 2024